Ein Pfote gebender schwarzer Labrador wird Ende Juni alle Mannheimer Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Briefkasten grüßen: Mit treuem Blick wirbt der Hund auf einer großen Postkarte für die Anmeldung zur Hundesteuer.
Unter dem Slogan „Um Anmeldung wird gebeten“ macht die Stadtverwaltung mit dieser ungewöhnlichen Mailing-Aktion alle 181.000 Mannheimer Haushalte auf die Hundesteuer-Pflicht aufmerksam. Das Schreiben hatte der Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen Ende 2013 einstimmig beschlossen. Damals wurde eine einjährige Steuerbefreiung für Hunde verabschiedet, die aus dem Mannheimer Tierheim aufgenommen werden. Um die daraus erwarteten Mindereinnahmen auszugleichen, sollte die Zahl der ordnungsgemäß gemeldeten Hunde in der Stadt erhöht werden.
„In Mannheim sind aktuell rund 8.800 Hunde angemeldet. Trotzdem finden wir jedes Jahr etwa 90 Hunde, für die keine Steuer gezahlt wird“, berichtet Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht. „Diese Zahl wollen wir verringern und so die Steuergerechtigkeit erhöhen. Gleichzeitig sind die erwarteten Mehreinnahmen im Haushalt bereits zur Gegenfinanzierung der neuen Vergünstigung für Tierheim-Hunde eingeplant, die rund 10.000 Euro kosten wird.“
Die Hundesteuer wird vom Gemeinderat beschlossen und beträgt in Mannheim seit 2004 unverändert 108 Euro für den ersten Hund, 216 Euro für jeden weiteren Hund und 648 Euro pro Jahr für gefährliche Hunde. Blinden- und Rettungshunde sind von der Steuerpflicht ausgenommen. Die Steuereinnahmen von rund 900.000 Euro pro Jahr fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt. Daraus werden auch Leistungen für Hundebesitzer finanziert – etwa drei Hunde-Auslaufwiesen, Tütenspender für die tierischen Hinterlassenschaften oder Zuschüsse für das Tierheim Mannheim.
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung angemeldet sein. Das ist schriftlich oder persönlich beim Steueramt der Stadt Mannheim, E 4, 10, 68159 Mannheim, oder bei einem beliebigen Bürgerdienst möglich. Auch unter www.mannheim.de steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Halter von nicht oder nicht rechtzeitig angemeldeten Hunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann.
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