Pressemitteilung des Mietervereins Mannheim:
Grand City Property Ltd. (GCP), ein Immobilienriese aus Luxemburg ist der neue Eigentümer der Neckarufer Nordbebauung (i). Nach Kenntnisstand des Mieterverein Mannheim verfolgt die GCP als Geschäftsmodell den Aufkauf sogenannter Turnaround-Immobilien. „In diesem Geschäftsmodell gibt es diverse Risiken für die Mieter!“ betont Gabriel Höfle, Vorsitzender des Mieterverein Mannheim seine Bedenken. Und in der Tat beschreibt die GCP auf ihrer Homepage die Zielsetzungen wie folgt: Neuausrichtung und Sanierung, Erhöhung der Miete und der Vermietungsquote, Verringerung der Betriebskosten und der nicht umlagefähigen Kosten.
Was dies bedeuten kann, wird am Beispiel der nichtumlagefähigen Kosten deutlich. In der Regel sind Reparaturkosten, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten nicht umlagefähig. Gerade bei diesen Kostenpositionen kann eine derartige Gesellschaft versuchen die Kosten zu senken. „Die leidtragenden wären dann die Mieter.“ meint Gabriel Höfle. Aber auch das andere Szenario wäre für die wenigsten Mieter erfreulich – Mieterhöhungen mittels Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Dies könnte für die Mieter drastische Mietsteigerungen zur Folge haben.
Mit den Worten: „Der Käufer scheint ähnlich komplexe Firmenstrukturen zu haben, wie wir dies von anderen bekannten Immobilienriesen kennen“ verdeutlich Höfle die Probleme, die der Mieterverein teilweise schon mit ähnlichen Unternehmensstrukturen hatte. Oftmals werden gerade die Unternehmensstrukturen als eines der gravierendsten Probleme benannt. „Einen Ansprechpartner zu finden ist bei derartigen Firmengeflechten teilweise äußerst zeitintensiv“ erklärt Stefan Keller, Rechtsanwalt beim Mieterverein Mannheim. RA Keller betreut alleine über 150 offene Fälle aus der Zeit des Voreigentümers.
Auch die Erfahrungen, die die Mietervereine in anderen Städten mit diesem Investor sammeln mussten, verbreiten eher Skepsis denn Hoffnung. So rät der Herr Höfle sich zeitnah mit dem Mieterverein in Verbindung zu setzen, sollten Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhung oder sonstige Ankündigungen von Seiten des neuen Vermieters den Mietern mitgeteilt werden. „Am besten senden die betroffenen Mieter uns derartige Ankündigungsschreiben zeitnah in Kopie zu“ betont er die Notwendigkeit des schnellen Handelns, denn hier gilt es häufig sehr schnell zu reagieren, um die unterschiedlichsten gesetzlichen Fristen nicht zu versäumen.