Die Stadt Mannheim hat im Rahmen einer Pressekonferenz den neuen und nun schon 21. Mietspiegel veröffentlicht. Dieser ersetzt ab dem 14. Oktober die bisher geltende Ausgabe von 2012. Damit liegen aktuelle und differenzierte Zahlen über die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im frei finanzierten Wohnungsbestand Mannheims vor.
„Der Mietspiegel schafft Transparenz bezüglich der angemessenen Miete einer Wohnung. Insbesondere bei Mieterhöhungsverfahren hilft der Mietspiegel unnötige rechtliche Streitigkeiten zwischen den Mietparteien zu vermeiden“, erläuterte Bürgermeister Lothar Quast. „Darüber hinaus ist er ein bewährtes Instrument zur Beurteilung der Entwicklung der Mietpreise und ermöglicht damit eine Vergleichbarkeit von Wohnungen in unserer Stadt und in der Region“, so Quast weiter. Der Mietspiegel, den es seit 1973 in Mannheim gibt, ist für rund 117.000 Wohnungen in Mannheim anwendbar. Die Stichprobe 2014 ergab eine Durchschnittsmiete von 6,71 €/m². „Ein besonderer Dank gilt den Mietern und Vermietern, die sich die Zeit genommen und sich an der schriftlichen Befragung beteiligt haben, sowie dem Mieterverein Mannheim e.V. und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Mannheim e.V. für ihre Unterstützung“, so der Baudezernent Quast.
Die Durchschnittsmiete 2014 beträgt 6,71 €/m². Verteilt auf die zwei Jahre seit dem Mietspiegel 2012 ergibt das eine Steigerung von 3,6 Prozent pro Jahr. Die Steigerung gegenüber dem Mietspiegel 2012 liegt bei 7,2 Prozent und somit etwas höher als in den vorausgegangenen Jahren. „Die im Vergleich zu den Vorjahren nun etwas höhere Steigerung der Mieten ist auch ein Ergebnis der allgemeinen, überregionalen Entwicklung der Immobilienmärkte, die Mannheim möglicherweise etwas zeitversetzt erreicht hat“, erklärte Quast den Anstieg. Das Mietenniveau in Mannheim im Vergleich zu anderen Ballungsräumen ist moderat. Heidelberg mit 8,13 €/m², Stuttgart mit 7,61 €/m² und Freiburg mit 7,53 €/m² (alle Mietspiegel 2013) weisen höhere Mietpreise aus.
Der Mannheimer Mietspiegel ist eine Serviceleistung der Stadt Mannheim für ihre Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für Mieter und Vermieter. Als Grundlage für die Bestimmung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ und durch seine Markttransparenz leistet er einen nicht unerheblichen Beitrag zur Reduzierung von Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Seit seiner ersten Auflage wird er auf statistisch wissenschaftlicher Basis erstellt. Damit erfüllt auch der Mietspiegel 2014 die Anforderungen, die an einen „qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestellt werden. Klaus Elliger, Fachbereichsleiter Stadtplanung betonte, „dass ein „qualifizierter Mietspiegel“ besondere Rechtsfolgen hat, die im Mietrecht festgelegt sind. Der Mannheimer Mietspiegel wird daher auch seit Jahren von den mit Mietrecht befassten Mannheimer Gerichten anerkannt“.
Die Stichprobenerhebung und -auswertung zur Erstellung des Mannheimer Mietspiegels 2014 wurde im Auftrag der Stadt Mannheim von der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH Mannheim durchgeführt. Der Mannheimer Mietspiegel 2014 ist eine Fortschreibung des Mietspiegels 2012 mittels kleinerer Stichproben entsprechend den Möglichkeiten des § 558 d BGB.
Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzlich geregelte Mieterhöhungsverfahren.Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur dann verlangen, wenn die künftige Miete die „ortsübliche Vergleichsmiete“ nicht übersteigt. Die Orientierung an der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ leistet einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Mieter an einer bezahlbaren Miete und einer entsprechenden notwendigen Rendite für die Wohnungseigentümer, um Investitionen in den Wohnungsbau rentabel zu gestalten. Zur Ermittlung dieser „Vergleichsmiete“ ist der Mietspiegel ein anerkanntes Instrument.
Der Mietspiegel ist auch ein kontinuierliches, objektives und auf empirischer Basis beruhendes Beobachtungsinstrument hinsichtlich der Mietpreisentwicklung in Mannheim. Damit stellt er ein wichtiges Element des kommunalen Aufgabenbereiches Wohnungsmarkt-Monitoring dar und liefert zur Weiterentwicklung der Grundlagen Daten zum Wohnen in Mannheim. Die Auswertungen und Analysen zum Mietspiegel sind somit auch ein Baustein des Handlungskonzepts zur Wohnungsmarktentwicklung Wohn.Raum.Stadt.
Der „Gesprächskreis zum Mannheimer Mietspiegel“, dem Vertreter der Interessenverbände, Richter von Landgericht und Amtsgericht sowie Vertreter der Wohnungswirtschaft angehören, begleitet seit über einem Jahrzehnt die Erstellung und Anwendung des Mietspiegels und sichert damit ebenfalls dessen Weiterentwicklung. Mit Unterstützung der Verbände hat der Mietspiegel diese breite Akzeptanz erreichen können.
Wie erhalten Sie Informationen zum Mannheimer Mietspiegel 2014?
Die Broschüre, die neben den Tabellen wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält, steht ab dem 15. Oktober im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung: www.mannheim.de/mietspiegel
Die Tabellen hängen im Collini Center, Beratungszentrum im Erdgeschoss öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten des Beratungszentrums (Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 17 Uhr, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr) eingesehen werden.
Für den Kreis der Personen, die keinen Internetzugang haben, steht ein geringes Kontingent gedruckter Mietspiegelbroschüren zur Verfügung, die dort oder beim Fachbereich Stadtplanung, Wohnungsmarktentwicklung, Collinistr.1, 68161 Mannheim, 2. OG, Zimmer 201 abgeholt werden können. Hier erhalten Sie nach Terminvereinbarung Beratung zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ und allgemeine Informationen zum Mietrecht (Telefon: 0621 / 293 -7860, -7846, E-Mail: mietspiegel@mannheim.de).
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