Die Freude über die Lizenzierung für eine weitere Dekade wird von überraschenden Auflagen begleitet. Die Radiomacher befürchten, dass sie zukünftig diskriminierende Inhalte im Programm dulden müssen. Notfalls möchten sie – wie zahlreiche andere Freie Radios auch – dagegen klagen.
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Mitteilung des Freien Radios bermuda.funk:
Die Freien Radios müssen sich bei der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) regelmäßig (alle acht bzw. zehn Jahre) erneut um Lizenz und Frequenz bewerben. Der bermuda.funk musste sich bis Juni 2014 bei der LfK bewerben, der offizielle Bescheid der LfK kam Anfang Mai 2015: Der bermuda.funk und die anderen Freien Radios in Baden-Württemberg können zehn weitere Jahre auf ihren UKW-Frequenzen senden, bis Ende 2025.
Eigentlich ein Grund zum Feiern, doch die Freude wird getrübt. Denn der offizielle Bescheid sieht vor, dass der bermuda.funk bestimmte Auflagen erfüllen muss. Tut er das nicht, kann ihm die LfK Lizenz und Frequenz wieder entziehen.
Konkret geht es bei den Auflagen um die sogenannte „Zugangsoffenheit“ bei den „offenen Sendeplätzen“. Mit „Zugangsoffenheit“ ist gemeint, wie offen ein Freies Radio für die Themen von Menschen ist, die bei ihm senden wollen. Diese „Zugangsoffenheit“ ist ein wichtiges Bewertungskriterium im Zulassungs- und Zuweisungsverfahren.
Bei den vergangenen Lizenzierungs-Entscheidungen wurde dem bermuda.funk von der LfK noch bescheinigt, dass er „nahezu uneingeschränkt zugangsoffen“ sei (2000) bzw. seine Zugangsoffenheit „als sehr beachtlich bewertet werden“ könne (2008). Nun jedoch reicht der LfK die Zugangsoffenheit beim bermuda.funk nicht mehr aus, obwohl sich in dieser Hinsicht überhaupt nichts geändert hat.
Die LfK bezieht sich bei ihrer Auflage auf unsere „offenen Sendeplätze“. Hier können Menschen ganz unkompliziert einmalig auf Sendung gehen, ohne einen Einführungsworkshop besuchen zu müssen, weil sie ehrenamtlich von bermuda.funker*innen betreut werden. Dafür sind zwei einstündige Sendeplätze pro Woche vorgesehen.
Die konkrete Forderung der LfK lautet, dass für die offenen Sendeplätze unser Programmstatut außer Kraft gesetzt werden soll. Unser Programmstatut regelt, was gesendet werden darf und soll und was nicht. Die LfK will damit erreichen, dass „Gruppen […], die unterschiedliche – also ggf. abweichende – Auffassungen vertreten“ auch senden können.
Die LfK nennt konkret Teile des Programmstatuts, die ihr besonders ausschließend erscheinen:
3) […] Gefördert wird die Verbreitung der Themen und gesellschaftlichen Fragen, die von bestehenden Medien ignoriert oder unterdrückt werden.
10) […] Patriarchale und autoritäre Strukturen sollen daher thematisiert und sowohl bei Sendungen als auch den internen Strukturen durchbrochen werden.
13) Der bermuda.funk stellt sich gegen imperialistische und militaristische Ideen oder Absichten und wendet sich gegen nationalistische Politik.
14) […] Religiös geprägte Sendungen sollen zur Toleranz und zu einer offenen Auseinandersetzung über Religionen beitragen und keinerlei Missionierung betreiben.
15) Als unabhängiges BürgerInnenradio will der bermuda.funk auf vorhandene Einflussstrukturen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche aufmerksam machen und sie kritisch hinterfragen. Dies gilt insbesondere auch für die Auswirkungen der bestehenden Wirtschaftsordnung […].
„Wie sich unschwer erkennen lässt, sind das Wünsche an unser Programm. Sie verpflichten die Sendenden nicht, etwas zu diesen Themen zu sagen. Was diese Passagen wie unser gesamtes Programmstatut aber leisten, ist die Verhinderung anti-emanzipatorischer und diskriminierender Inhalte“, sagt Sabine Pfirrmann vom Vorstand des bermuda.funk. Und Kurt Wiessner, ebenfalls vom Vorstand des bermuda.funk, ergänzt: „Wir wollen der Forderung der LfK, unser Programmstatut für Teile unseres Programms außer Kraft zu setzen, nicht nachkommen. Damit wäre Gruppen wie Pegida, homophoben Bildungsplan-Gegner*innen, evangelikalen Missionar*innen oder Islamist*innen Tür und Tor geöffnet. Und das wollen wir auf keinen Fall.“
Deshalb haben der bermuda.funk und alle anderen von den entsprechenden Auflagen betroffenen Freien Radios in Baden-Württemberg Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt.
„Wenn es sein muss, dann werden wir gegen diesen Teil des Bescheids klagen. Wir sind zuversichtlich, dass wir Recht bekommen werden“, sagt dazu Joachim Stein, Mitglied des Vorstands vom Freien Radio für Stuttgart, auch im Namen des Landesverbandes der Freien Radios.
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Die Freude über die Lizenzierung für eine weitere Dekade wird von überraschenden Auflagen begleitet. Die Radiomacher befürchten, dass sie zukünftig diskriminierende Inhalte im Programm dulden müssen. Notfalls möchten sie – wie zahlreiche andere Freie Radios auch – dagegen klagen.
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