Beamte des Polizeireviers Neckarstadt waren in der Wohnung eines 40-Jährigen u.a. auf Metamphetamin, Amphetamin und Marihuana gestoßen.
Werbung
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Am 10. und 11. September erließ das Amtsgericht Mannheim auf Anträge der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 40 und 27 Jahren. Diese stehen im dringenden Tatverdacht unerlaubt größere Mengen Drogen besessen und gehandelt zu haben.
Am 9. September suchten Beamte des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt die Wohnung des 40-Jährigen auf, da Anwohner sich über Feuerwerkskörper beschwert hatten, die von einem Balkon geworfen wurden. An der Wohnungstür des 40-Jährigen nahmen die Beamten starken Marihuana-Geruch wahr.
Bei der folgenden Durchsuchung unter Hinzuziehung eines Drogenspürhunds fanden sie neben 65 Gramm Metamphetamin, 162 Gramm Marihuana auch 1,5 Kilogramm Amphetamin sowie Utensilien, die auf die Herstellung von und den Handel mit größeren Mengen Rauschgift hinweisen.
Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich der dringende Tatverdacht gegen einen Ludwigshafener, der dem 40-Jährigen Drogen geliefert haben soll. Daraufhin wurde am 10. September auf Beschluss des Amtsgerichts Mannheim die Wohnung des 27-Jährigen in Ludwigshafen durchsucht. Dabei wurden 100 Gramm Amphetamin, 150 Gramm Cannabis sowie kleine Mengen Ecstasy, Metamphetamin und LSD aufgefunden. Die aufgefundenen Drogen und 4.200,- Euro vermeintliches Deal-Geld wurden beschlagnahmt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Beamte des Polizeireviers Neckarstadt waren in der Wohnung eines 40-Jährigen u.a. auf Metamphetamin, Amphetamin und Marihuana gestoßen.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von:
Auch interessant…