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Nachgefragt: Unerlaubte Werbung im öffentlichen Raum

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Seit Mitte Mai weiß die Verwaltung von diesem Ärgernis. Was dauert da so lange? | Foto: Neckarstadtblog

„Die Verwaltung wird dafür Sorge tragen, dass die unerlaubte Werbung im öffentlichen Raum entfernt wird“, hieß es im Mai. Wenn es mal wieder etwas länger dauert… 

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Im Frühjahr schrieb der Bezirksbeirat Neckarstadt-Ost an die Verwaltung:

Seit einigen Monaten tauchen an verschiedenen Stellen in der Stadt, u.a. in der Neckarstadt-Ost, großformatige Werbeplakate und -banner der Firma Advanox auf, die oftmals an Zäunen und im Bereich der Straßenbahnübergänge angebracht sind. Zudem steht seit dem gleichen Zeitraum ein Fahrrad mit Werbeanhänger auf dem Alten Messplatz, wodurch mind. zwei Fahrradstellplätze blockiert werden.

Der Bezirksbeirat bittet die Verwaltung, die rechtliche Lage dieser Werbemaßnahmen zu erläutern. Sollten diese illegal sein, bittet der Bezirksbeirat, entsprechende Schritte einzuleiten und v.a. das Werbefahrrad am Alten Messplatz umgehend zu entfernen.

(Quelle: http://buergerinfo.mannheim.de/…)

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Aus der Anfrage des Bezirksbeirats, Fotograf unbekannt

Die Antwort der Verwaltung vom 13.05.2015 lässt keinen Zweifel an der Unrechtmäßigkeit dieser – wie es in bestem Amtsdeutsch heißt – „Straßensondernutzung“:

Werbeanhänger, -fahrräder und –fahrzeuge generell im öffentlichen Verkehrsraum stellen eine Straßensondernutzung dar und sind nicht erlaubnisfähig. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Politische Werbetätigkeit ist in Zeiten des Wahlkampfes besonders schutzwürdig und daher zulässig. Ausnahmen sind jedoch nicht möglich für Werbung die gewerblichen Zwecken dient. Die Richtlinie der Stadt Mannheim über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln, Straßenüberspannungen und Fahnen im Stadtgebiet, die sogenannte Plakatierungsrichtlinie legt den zulässigen Rahmen fest.

Gegen Werbeplakate an privaten Zäunen und Einrichtungen hat die Stadt Mannheim keine Eingriffsgrundlage. Die Verwaltung wird dafür Sorge tragen, dass die unerlaubte Werbung im öffentlichen Raum entfernt wird.

Dies war also Mitte Mai. Vor zwei Wochen stolperten wir über ein Foto beim Fotodienst Instagram, das unsere Aufmerksamkeit erregte.

Das widerrechtlich abgestellte Werbefahrrad befindet sich nach wie vor an Ort und Stelle, nämlich an der Haltestelle Alte Feuerwache auf dem Alten Messplatz. Dass solche Werbung nicht erlaubt ist und die Verwaltung solche entfernt, hat sie eindeutig zum Ausdruck gebracht.

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Doch in welchem Zeitrahmen kann mit der Entfernung dieser unerlaubten Werbeträger gerechnet werden? Nimmt die Verwaltung mit der verantwortlichen Firma Kontakt auf? Werden die Kosten in Rechnung gestellt und kommt eine „Strafgebühr“ für solche nicht genehmigten Straßensondernutzungen in Betracht?

Wir haben mal nachgefragt und Monika Enzenbach vom Fachbereich Presse und Kommunikation schrieb uns am 14. September hierzu:

Die Verwaltung hatte Kontakt mit der verantwortlichen Firma aufgenommen. Der Aufforderung, die Werbefahrräder zu entfernen, ist die Firma bislang nicht nachgekommen. Die Verwaltung wird deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Eine unerlaubte Sondernutzung kann nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Sofern die Geldbuße nicht zu der gewünschten Verhaltensänderung bei der Firma führen sollte, wird die Verwaltung weitere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die unerlaubte Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu unterbinden.

Bis heute, 20. September, wurde das Werbefahrrad nicht entfernt (s. Foto unten). Wir werden ein weiteres Mal nachfragen, wie lange es voraussichtlich noch dauern wird und die Antwort unten ergänzen. Denn mit jedem Tag, an dem die Verwaltung das Werbefahrrad im öffentlichen Raum belässt, hat sich das unerlaubte Aufstellen für die verantwortliche Firma mehr gelohnt. Die 500 Euro Bußgeld für mehrere Monate Werbung an zentraler Stelle sind jedenfalls ein richtiges Schnäppchen. Helfen würde da nur konsequentes und zeitnahes Entfernen, damit sich die Sache wirklich nicht lohnt.

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Inzwischen ist der 20. September | Foto: Neckarstadtblog

Nachtrag: Bereits gestern (22. September) erhielten wir Antwort von der Stadtverwaltung:

Die Stadt Mannheim wird den Verursacher letztmalig auffordern, das Fahrrad bis morgen zu entfernen. Sollte dem nicht Folge geleistet werden, wird es die Stadt entfernen lassen. Dies geschieht unabhängig von dem Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Wir hatten bislang keine Gelegenheit, selbst zu überprüfen, ob das Werbefahrrad noch da ist. Wir freuen uns über Meldungen aus der Leserschaft.

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