Die Stadt Mannheim betreut unbegleitete minderjährige Ausländer bald am Neuen Messplatz und verfolgt ein Konzept des „Förderns und Forderns“.
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Mitteilung der Stadt Mannheim:
Konzept des „Förderns und Forderns“ wird verfolgt
Viele der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, sind noch nicht volljährig und ohne Begleitung von Eltern oder Familienangehörigen. Dabei handelt es sich um sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). Die Jugendlichen sind meist zwischen 14 und 17 Jahre alt. Sie sind auf der Flucht von ihrer Familie getrennt oder von ihren Eltern alleine auf die lange Reise geschickt worden.
Die Jugendämter sind gesetzlich verpflichtet, die Jugendlichen in Obhut zu nehmen und einen Vormund zu bestellen. Das heißt, sie kümmern sich um die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Jugendlichen sowie Integrations- und Bildungsmaßnahmen.
Das Jugendamt der Stadt Mannheim ist verpflichtet, 2,8 Prozent der umA, die Baden-Württemberg zugewiesen werden, in Obhut zu nehmen. Das entspricht – je nach Zugang von Flüchtlingen nach Deutschland – einer Größenordnung von aktuell rund 200 Jugendlichen. Diese Zahl orientiert sich am sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ – eine Quotenregelung, die die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb des Bundesgebietes regelt und seit 1. November 2015 aufgrund einer Gesetzesänderung auch für die Verteilung der umA angewendet wird (B-W nimmt nach diesem Schlüssel 12,9 Prozent der umA auf). Vor dem 1. November galt, dort wo ein Jugendlicher erstmals ankommt, dort betreut ihn auch die Jugendhilfe.
Nach intensiver Standortsuche: Gebäude in Neckarstadt-Ost wird für drei Jahre angemietet
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ist im Zuge des stärkeren Flüchtlingszugangs im Herbst vergangenen Jahres sprunghaft angestiegen. Daraus ergab sich für die Stadt Mannheim die Notwendigkeit, sehr zeitnah ein geeignetes Gebäude für die Unterbringung der umA zu finden. Die Stadt hatte in den vergangenen Wochen intensiv nach einem Standort gesucht und dabei mehrere Alternativen im Stadtgebiet geprüft.
Die Wahl fiel dabei auf ein ehemaliges Wohnheim für ausländische Studierende in der Neckarstadt-Ost, das die Stadt Mannheim ab April befristet für drei Jahre anmietet. Dieses Gebäude ist besonders geeignet: Es befindet sich baulich in einem guten Zustand und steht deshalb kurzfristig – ohne aufwendige Sanierungs- und Umbauarbeiten – zur Anmietung zur Verfügung. Wichtige Infrastrukturen wie eine Großküche, Schulungs- und Aufenthaltsräume sind bereits vorhanden. Flexible Nutzungsmöglichkeiten des Objektes erlauben darüber hinaus die Einrichtung von „Wohngruppen“. Das begrünte Außengelände mit Sport- und Freizeitplatz bietet Raum für Aktivitäten. Jugendeinrichtungen, Sportvereine und Freizeitangebote in unmittelbarer Nähe sowie eine gute Anbindung an den ÖPNV ermöglichen den Jugendlichen soziale Teilhabe. Insofern bietet dieses Gebäude die erforderlichen Voraussetzungen einer jugendhilfeadäquaten Unterbringung und kann der Bedarfslage und dem besonderem Schutzbedürfnis von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsprechen.
Das Gebäude bietet Platz für bis zu 75 Jugendliche, die dort in sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen leben. Weitere Jugendhilfeeinrichtungen im Stadtgebiet haben junge Flüchtlinge aufgenommen. Ein kleiner Teil der Jugendlichen lebt schon in Gastfamilien.
Fördern und fordern wird konsequent umgesetzt
Träger der Einrichtung wird der Internationale Bund (IB) sein, der über viel Erfahrung in der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern verfügt. Lebensbedingungen zu schaffen, die Mut machen und Perspektiven eröffnen, sind dabei genauso maßgeblich wie die soziale Teilhabe und Einbindung in die umgebende, soziale Umwelt. Weiterhin werden nach dem Unterricht in den Werkstatträumen des IB je nach Neigung verschiedene handwerkliche Angebote unterbreitet. Eine enge Vernetzung im Stadtteil, mit den dort vorhandene Einrichtungen und Initiativen soll die Integration beschleunigen.
Unterschiedlichste Kooperationspartner begleiten den Weg zur Integration der jungen Ausländer. Neben den Jugendtreffs und Jugendhäusern können die Jugendlichen z.B: auch in Kooperation mit der Initiative „Sport verbindet uns“ an einem Sportverein ihrer Wahl angebunden werden. Ebenso sollen Maßnahmen, die die Eingliederung in Ausbildung ermöglichen, gestartet werden.
Vom ersten Tag ihres Aufenthalts an werden tägliche Bildungs- und Deutschkurse angeboten. Dabei geht es insbesondere auch um die konsequente Vermittlung von Informationen, Werten und Normen des Lebens in Deutschland. Ebenso gehören klare Regeln wie eine feste Tagesstruktur zum Alltag der Jugendlichen in der Einrichtung. Auf Regelverstöße in der Einrichtung wird von den Fachkräften mit pädagogischen Mitteln wie Verboten und Sanktionen reagiert, um Verhaltensänderungen zu bewirken. Ebenso wird den Jugendlichen verdeutlicht, dass Verstöße gegen die Rechtsordnung Strafanzeigen, Strafverfolgung und sogar eine Abschiebung nach sich ziehen können.
Mit der Umsetzung des Prinzip des „Förderns und Forderns“ werden den jungen Flüchtlingen einerseits Perspektiven aufgezeigt, andererseits werden sie auch konsequent mit den hiesigen Regeln vertraut gemacht.
Weiterleitung an andere Stadt- und Landkreise
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die aufgrund der Quotenregelung nicht dauerhaft in der Stadt bleiben, werden nur vorläufig durch das Jugendamt in Obhut genommen. Sie leben dann für wenige Wochen in einer Notaufnahmeeinrichtung der Jugendhilfe, und werden zügig dem Jugendamt einer anderen Kommune übergeben. Eine solche Notaufnahmeeinrichtung soll ebenfalls ab April auf Hammonds im Stadtteil Seckenheim entstehen. Träger der Einrichtung wird das Schifferkinderheim.
Hintergrund:
Das Jugendamt hat 2015 367 unbegleitete minderjähre Flüchtlinge in Obhut bzw. vorläufig in Obhut genommen. Seit November letzten Jahres wurden rund 150 umA an andere Jugendämter abgegeben. Gegenüber 2014 hat sich die Anzahl der Inobhutnahmen 2015 versiebenfacht. Im laufenden Jahr wurden bereits 140 Inobhutnahmen durchgeführt.
Die Zahl der Clearinggespräche lag 2015 bei 643. Im Rahmen der Clearinggespräche wird der Hilfebedarf des Jugendlichen ermittelt bzw. sein Alter und die Frage, ob es Familienangehörige in Deutschland gibt, geprüft.
Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat das Jugendamt Ende letzten Jahres sein Personal aufgestockt. Aktuell sind 32 Mitarbeiter mit dem Thema umA betraut. Sie werden zur schnelleren Kommunikation und Abstimmung einen gemeinsamen Dienstsitz beziehen.
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