Vier von 30 Wettbüros im Stadtgebietliegen in der Neckarstadt-West. Klingt nicht nach einer besonderen Anhäufung. „Die Stadt habe auch keine Möglichkeit, Wettannahmestellen abzulehnen“. Zuständig sei das Regierungspräsidium Karlsruhe. Eine Novellierung des Landesglücksspielgesetzes wurde angeregt.
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Vier von 30 Wettbüros im Stadtgebietliegen in der Neckarstadt-West. Klingt nicht nach einer besonderen Anhäufung. „Die Stadt habe auch keine Möglichkeit, Wettannahmestellen abzulehnen“. Zuständig sei das Regierungspräsidium Karlsruhe. Eine Novellierung des Landesglücksspielgesetzes wurde angeregt.
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