Mit einer Briefaktion hat der Mieterverein Mannheim bereits im April auf die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen durch den Spar- und Bauverein reagiert.
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Pressemitteilung des Mietervereins Mannheim:
Er weist hierbei alle Mieterinnen und Mieter der Wohnungen Lenaustraße 34, Uhlandstraße 33/35 und Verschaffeltstraße 19/21 bzgl. der Modernisierungsankündigung vom 6. März 2017 darauf hin, dass Modernisierungsmaßnahmen den Mietern nach § 555 c Abs. 1 BGB spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen sind!
Wenn Mieterinnen und Mieter sich betreffend der Modernisierungen oder z.B. zu den Voraussetzungen eines Härtefallwiderspruchs rechtlich beraten lassen wollen, wird zu einem Beitritt zum Mieterverein Mannheim e. V. geraten – so haben die Mieter dann die Möglichkeit sich individuell zum Umfang der zu duldenden Maßnahmen und der damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen beraten zu lassen.
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Mit einer Briefaktion hat der Mieterverein Mannheim bereits im April auf die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen durch den Spar- und Bauverein reagiert.
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