Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das wegen eines Polizeieinsatzes vom 08.05.2017 geführte Ermittlungsverfahren gegen am Einsatz beteiligte Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt u. a. mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Am 08.05.2017 gegen 1 Uhr war der Polizei ein Einbruchsalarm auf einem Industriegelände in Mannheim-Neckarstadt gemeldet worden. Hierauf fuhren vier Funkstreifenwagen das Objekt an. Vor Ort konnten die Beamten erkennen, dass sich in der Lagerhalle eine Person aufhielt, die sich, vom Lichtkegel der Taschenlampen erfasst, wegduckte und in das Halleninnere lief. Die Polizei ging daher zu diesem Zeitpunkt von einem Einbruch aus und dass sich der Täter noch im Objekt befand. Die Beamten trafen sodann auf den Anzeigeerstatter, der einen knurrenden Schäferhund am Halsband hielt. Der Anzeigeerstatter wurde aufgefordert, den Hund anzuleinen und vor die Tür zu treten. Unmittelbar nachdem der Anzeigeerstatter vor die Tür trat, drängte der Hund ebenfalls nach draußen und lief zwischen den Einsatzkräften umher. Der unruhig gewordenen Hund biss plötzlich einen Polizeibeamten in den Unterarm (dieser wurde aufgrund der Dienstkleidung nur leicht verletzt), ließ von diesem ab und verbiss sich sodann in den Unterarm eines weiteren Polizeibeamten, der hierdurch erheblich verletzt wurde. Nachdem der Hund sich vom Anzeigeerstatter nicht beruhigen ließ und zu einem erneuten Angriff auf die Polizeibeamten ansetzte, gaben zwei Polizeibeamte Schüsse auf das Tier ab, um eine weitere Gefahr von sich und den Kollegen abzuwenden. Um dem Hund weiteres Leid zu ersparen, gaben die Beamten weitere Schüsse auf den Hund ab, wodurch dieser verstarb.
Derweil war der Anzeigeerstatter mit Handschließen geschlossen worden. Ihm wurde von dem ihn abführenden Polizeibeamten Vorhaltungen gemacht, weil er den Hund nicht angeleint oder in der Lagerhalle zurückgelassen hatte. In der Folge versetzte dieser Polizeibeamte dem Anzeigeerstatter zunächst im Hof des Anwesens und später im Eingangsbereich des Firmengeländes mit der Hand insgesamt zwei Schläge gegen den Hinterkopf.
Von hinten bekommt der Mann einen Schlag an den Kopf
Aufgrund der erfolgten Medienberichterstattung und der Veröffentlichung einer Videoaufzeichnung von den Geschehnissen einer privaten Überwachungskamera hatte die Staatsanwaltschaft Mitte Mai 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Anfang August 2017 erstattete der Anzeigeerstatter über seinen Rechtsanwalt zudem Strafanzeige.
Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnte anhand der vorhandenen Videosequenzen und Zeugenaussagen nicht festgestellt werden, dass ein Faustschlag oder Stoß – wie vom Anzeigeerstatter behauptet – in die Rippen stattgefunden hat. Weiterhin konnte nicht festgestellt werden, dass die vom Beschuldigten eingeräumten Schläge mit der flachen Hand zu einer körperlichen Misshandlung des Anzeigeerstatters geführt haben. Soweit der Anzeigeerstatter psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen geltend gemacht hat, konnte ein ursächlicher Zusammenhang mit den Schlägen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit hergestellt werden.
Was die Schussabgabe auf den Hund anbelangt, war diese gerechtfertigt, da der Hund bereits zwei Beamte durch Bisse verletzt hatte, davon einen erheblich, und der Hund im Begriff war, erneut die Beamten anzugreifen. Auch war der weitere Schusswaffengebrauch gegen das Tier gerechtfertigt, um dieses von seinen Leiden zu erlösen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Tierschutzgesetz).
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Trotz Videoaufzeichnung des Vorfalls wird das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten Mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Der Mannheimer Morgen hatte im vergangenen Jahr sowohl einen Sicherheitsberater als auch den Kriminologie-Professor Christian Pfeiffer aus Hannover zu dem Vorfall befragt: Die Ohrfeige des Polizisten sei eindeutig zu bewerten. Eine solche Körperverletzung sei nicht gerechtfertigt, denn von dem gefesselten Mann sei keine Gefahr ausgegangen. Der Beamte hatte die Schläge sogar selbst zugegeben, dennoch sieht die Ermittlungsbehörde keinen hinreichenden Tatverdacht.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim:
Auch interessant…