Die Mannheimer Gesundheitsbehörden sehen sich gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen.
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Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 27.02.2020:
„Bislang haben wir glücklicherweise keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter Schäfer. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat getagt, um mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren in der Stadt, vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde, vorausschauend verschiedene mögliche Szenarien durchzudenken und entsprechende Handlungsstrategien zu erarbeiten. So können wir im Bedarfsfall schnellstmöglich reagieren.“ Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen.
Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont auch das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt. Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.
Das Landesgesundheitsamt empfiehlt Personen, die grippeartige Krankheitssymptome entwickeln und sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, sich bei einem Arzt zu melden. Suchen Sie den Arzt erst nach telefonischer ANMELDUNG unter Hinweis auf die Reiseregion auf. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!
Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln sollen folgende Verhaltensempfehlungen beachten:
unnötige Kontakte vermeiden,
nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden.
Jetzt noch gegen Influenza impfen
Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer. Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Die oben genannten Präventionsmaßnahmen sind vor diesem Hintergrund in jedem Fall sinnvoll und schützen vor unterschiedlichsten Infektionskrankheiten.
Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?
Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen nicht-infektiösen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.
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