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Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden verboten

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Geschlossene Sportanlage | Foto: CKI

Die erlaubte Personenanzahl für Treffen im öffentlichen Raum wird weiter herabgesetzt. Außerdem muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter in der Öffentlichkeit eingehalten werden.

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Alle Bürger*innen werden aufgefordert, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab morgen nur noch alleine oder mit einer einzigen weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Gruppen feiernder Menschen seien auch in Privaträumen inakzeptabel.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte bei einer Pressekonferenz, dass nun auch ein Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit vorgeschrieben ist.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter erlaubt. Ob und wie der Mindestabstand und die Personengrenze im ÖPNV eingehalten werden sollen, ist unklar. „Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern der enge, unmittelbare Kontakt“, sagte NRW-Ministerpäsident Armin Laschet.

In allen Betrieben sei es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dienstleistungsbetriebe „im Bereich der Körperpflege“ (z.B. Friseur*innen) werden nun geschlossen, da dort die 1,5 Meter Abstand nicht gewährleistet werden können – Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Dienste.

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Restaurants und Gaststätten schließen nun wie in Mannheim und an anderen Orten auch bundesweit.

Die Maßnahmen sollen mindestens für die nächsten zwei Wochen gelten. Dies beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder heute bei einer Telefonkonferenz.

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Wir dokumentieren das Ergebnis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 im Wortlaut:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12.März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
    Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen
    sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die
    Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure,
    Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.


Quellen:  tagesschau.de, phoenix Live-Stream

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