Zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 hat die Stadt Mannheim die bestehende Allgemeinverfügung zu Aufenthaltsverboten bis zum 14. Juni verlängert.
Die Orte, an denen ein Aufenthaltsverbot gilt, haben sich hierdurch nicht verändert.
Aktuelle Aufenthaltsverbote
Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Mannheim aufzuhalten:
- Wiesen an den Rheinterrassen, zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn Waldpark, ausgenommen Wege
- Neckarwiesen, auf der Nordseite des Neckarufers zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke, ausgenommen Wege
- Paradeplatz, O 1, die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege
- Wasserturmgelände, die gesamte Grünanlage
- Alter Meßplatz, die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege
Die bisherige Verfügung der Stadt galt zunächst nun bis Ende dieser Woche. In Anlehnung an die Rechtsverordnung des Landes wurde der Zeitraum nun bis zum 14. Juni 2020 verlängert.

Zusätzlich werden an öffentlichen Plätzen Schilder angebracht, die in mehreren Sprachen auf die aktuellen Verhaltensregeln hinweisen, beispielsweise, dass Ansammlungen vermieden werden sollen und Abstand gehalten werden soll.
Sollten sich an der Verordnung des Landes Veränderungen ergeben, wird in Mannheim neu entschieden werden.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften einsehbar.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
Im Unteren Luisenpark wird ein Rumlümmeln unter Beachtung der Mindestabstände auf der Liegewiese weiterhin toleriert.