Kinderhaus August-Kuhn-Straße (Archivbild) | Foto: M. Schülke
Wie schon im März hat die Stadt Mannheim den Einzug der Kita-Gebühren diesmal für den Monat Mai gestoppt. Endgültig entscheiden muss der Gemeinderat.
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Die Stadt befindet sich derzeit noch in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Anschließend müssen die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden. Das Rathaus strebt eine zeitnahe Entscheidung an.
Reguläre Monatsgebühren für Notbetreuung
Für Eltern, die Notbetreuung in Anspruch nehmen, fallen die regulären Monatsgebühren an. Für die Eltern, die keine Notbetreuung wahrnehmen, wird die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, die Gebühren zu erlassen. Auch freie Träger sollen für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.
Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege sollen wieder für den Monat Mai die kommunalen Kostenbeiträge an die Stadt entfallen. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Zuschuss für Kindertagespflegepersonen geplant
Auch den Kindertagespflegepersonen will die Stadt für den Monat Mai wieder einen (um die Sachkosten reduzierten) Zuschuss gewähren, damit diese beispielsweise ihre Zahlungen für Krankenversicherung und Miete sicherstellen können.
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Wie schon im März hat die Stadt Mannheim den Einzug der Kita-Gebühren diesmal für den Monat Mai gestoppt. Endgültig entscheiden muss der Gemeinderat.
Die Stadt befindet sich derzeit noch in Klärung mit dem Land bezüglich einer einheitlichen Regelung. Anschließend müssen die entsprechenden städtischen Gremien einbezogen werden und hierüber entscheiden. Das Rathaus strebt eine zeitnahe Entscheidung an.
Reguläre Monatsgebühren für Notbetreuung
Für Eltern, die Notbetreuung in Anspruch nehmen, fallen die regulären Monatsgebühren an. Für die Eltern, die keine Notbetreuung wahrnehmen, wird die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, die Gebühren zu erlassen. Auch freie Träger sollen für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.
Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege sollen wieder für den Monat Mai die kommunalen Kostenbeiträge an die Stadt entfallen. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Zuschuss für Kindertagespflegepersonen geplant
Auch den Kindertagespflegepersonen will die Stadt für den Monat Mai wieder einen (um die Sachkosten reduzierten) Zuschuss gewähren, damit diese beispielsweise ihre Zahlungen für Krankenversicherung und Miete sicherstellen können.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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