Eine städtische Kindertagesstätte in Neckarstadt-Ost (Symbolbild) | Foto: M. Schülke
Alle Betreuungseinrichtungen für erweiterte Kinder-Notbetreuung weiterhin geöffnet. Bei Präsenzpflicht der Eltern am Arbeitsplatz besteht nun Anspruch.
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Gemäß der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg bleiben die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Land auch weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird aber weiter aufrechterhalten und ausgeweitet. Dabei ist vorgesehen, Schüler*innen der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einzubeziehen.
Anspruch auf Notbetreuung auch bei Präsenzpflicht der Eltern am Arbeitsplatz
Gemäß der aktuellen Landes-Corona-Verordnung in der ab 27. April 2020 gültigen Fassung sollen auch Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, berechtigt sein, Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Hierzu müssen die Eltern ein vorgegebenes Formular der Stadt Mannheim bzw. der Träger der jeweiligen Einrichtung von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen, und im Antragsformular der Eltern angeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Beantragung eines Notbetreuungsplatzes bis einschließlich Montag, den 27. April
Die Stadt Mannheim und die freien Träger starten mit der Erweiterung der Notbetreuung in Kitas ab Mittwoch, den 29.04.2020. Die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung eines Platzes sind bis einschließlich Montag, den 27.04.2020 einzureichen. Nachmeldungen sind möglich und werden entsprechend der vorhandenen Plätze berücksichtigt.
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Alle Betreuungseinrichtungen für erweiterte Kinder-Notbetreuung weiterhin geöffnet. Bei Präsenzpflicht der Eltern am Arbeitsplatz besteht nun Anspruch.
Gemäß der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg bleiben die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Land auch weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird aber weiter aufrechterhalten und ausgeweitet. Dabei ist vorgesehen, Schüler*innen der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einzubeziehen.
Anspruch auf Notbetreuung auch bei Präsenzpflicht der Eltern am Arbeitsplatz
Gemäß der aktuellen Landes-Corona-Verordnung in der ab 27. April 2020 gültigen Fassung sollen auch Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, berechtigt sein, Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Hierzu müssen die Eltern ein vorgegebenes Formular der Stadt Mannheim bzw. der Träger der jeweiligen Einrichtung von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen, und im Antragsformular der Eltern angeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Beantragung eines Notbetreuungsplatzes bis einschließlich Montag, den 27. April
Die Stadt Mannheim und die freien Träger starten mit der Erweiterung der Notbetreuung in Kitas ab Mittwoch, den 29.04.2020. Die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung eines Platzes sind bis einschließlich Montag, den 27.04.2020 einzureichen. Nachmeldungen sind möglich und werden entsprechend der vorhandenen Plätze berücksichtigt.
Weitere Informationen: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/erweiterte-kinder-notbetreuung
Formulare zur Beantragung: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/info-telefone-hotlines
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