
Am Dienstag, 28. April 2020, traten die neuen Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr, die der Bundestag und die Bundesländer beschlossen haben, in Kraft.
Durch die Straßenverkehrsnovelle hat die Bundesregierung höhere Verwarnungs- und Bußgelder für Verkehrsverstöße im ruhenden und fließenden Verkehr festgelegt, beispielsweise für Rasen, Posen oder das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen.
Radwegparken kostet bis zu 100 Euro und sogar einen Punkt
Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. (Quelle: bmvi.de)
Die Stadt Mannheim wird diesen Bußgeldrahmen bei den genannten Verstößen anwenden.
Weitere Informationen
Informationen zu allen aktuellen Änderungen der StVO hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hier zusammengefasst: www.bmvi.de/…/stvo-novelle-bundesrat.html
Der Bußgeldkatalog findet sich hier: www.bmvi.de/…/bussgeldkatalog-stvo.html
Quellen: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, BMVI