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Externe Anwaltskanzlei prüft Regelverstoß bei der GBG

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GBG-Geschäftsführer Karl-Heinz Frings (links) und Pressesprecher Heiko Brohm bei einer Pressekonferenz 2019 (Archivbild) | Foto: M. Schülke

Im Löbel-Skandal nimmt die GBG Stellung zu den Berichten über die Vermietung von zwei ihrer sogenannten Drehscheibenwohnungen an Nikolas Löbel (CDU).

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Verschiedene Medien – darunter das Neckarstadtblog und der Mannheimer Morgen – berichten, die GBG habe zwei sogenannte Drehscheibenwohnungen an einen externen Mieter längerfristig vermietet. Dazu nimmt die GBG in einer Pressemitteilung wie folgt Stellung:

Eine reguläre Vermietung dieser Drehscheibenwohnungen an Dritte sei bei Einhaltung der internen Arbeitsanweisungen und Verfügungen der GBG nicht möglich. Diese Wohnungen ständen nur für zeitlich begrenzte interne Umsetzungsmaßnahmen der GBG-Mieter*innen zu Verfügung. Aktuell würden 175 Wohnungen hierfür freigehalten. Diese Art der Unterbringung der Mieter*innen, habe sich bei den umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen bewährt, mit denen die GBG seit Jahren den Standard ihrer Wohnungen sichere und verbessere.

Ausnahme: Notfälle

In der Zeit der Pandemie dienten sie zusätzlich der Notfallversorgung von besonders betroffenen Gruppen in Absprache mit den städtischen Fachbereichen oder in Ausnahmen als Ersatzwohnungen für Fälle, in denen Mieter*innen unverschuldet in Wohnungsnot geraten seien (z.B. Wohnungsbrand, Wasserschaden etc.).

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GBG-Wohnungen nur für registrierte Mietinteressenten

Die GBG bezeichnet ihren Vermietungsprozess als „klar und transparent“. Es sollen nur Menschen Wohnungen anmieten können, die auch als Mietinteressenten registriert sind. Die Einhaltung dieses Vermietungsprozesses sei der GBG sehr wichtig.
In ihrer Pressemitteilung schreibt die kommunale Wohnungsbaugesellschaft: „In dem aktuellen, konkreten Fall scheint entgegen der Prozesse der GBG gehandelt worden zu sein, in dem die eindeutig als Drehscheibenwohnungen bezeichneten Wohneinheiten an einen externen Interessenten (an den Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel, Anm. d. Red.) vermietet wurden.“

Geschäftsführer Karl-Heinz Frings laut GBG seit dem 4. September über die „Causa Löbel“ informiert

Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub hat GBG-Geschäftsführer Karl-Heinz Frings durch ein Schreiben Kenntnis von dem Vorgang erhalten. Er habe bei der GBG am 4. September den Prozess der Sachverhaltsprüfung angestoßen. Beauftragt worden sei die für interne Prüfungen zuständige Revisionsabteilung. Noch vor dem finalen Abschluss der internen Prüfung wurde laut GBG nach Beleuchtung dieses Falls und eines weiteren Falls dann der Sachverhalt an die interne Compliance-Beauftragte übergeben. Die GBG habe 2017 ein sogenanntes Compliance-Management-System eingeführt. Dieses System diene dazu, dass sich alle Mitarbeiter*innen regeltreu verhielten oder bei nicht regelkonformer Handlung, Verstöße konsequent aufgedeckt würden.

Keine weiteren Auskünfte bis die Prüfung abgeschlossen ist

In dem aktuellen Fall wurde eine externe Mannheimer Anwaltskanzlei beauftragt, den Sachverhalt aufzuklären. Dazu führe diese Kanzlei jetzt die Gespräche mit allen Beteiligten und nähme dann eine Bewertung vor. Bis zur Vorlage des Ergebnisses dieser Prüfung will sich die GBG zu den Vorgängen nicht weiter äußern. Selbstverständlich werde die GBG zum Schutz der in den Vorgang involvierten Mitarbeiter*innen keine personenbezogenen Auskünfte geben.

Quelle: Pressemitteilung der GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH 

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