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Stadt beschränkt Feiern in privaten Räumen auf 25 Personen

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SARS-CoV-2 unter dem Elektronenmikroskop | Bildrechte: NIAID-RML (CC BY 2.0)

An Feiern in öffentlichen Räumen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Die Stadt Mannheim reagiert damit auf die steigenden Infektionszahlen.

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Wer in seinem Haus, seiner Wohnung oder seinem Partykeller – sprich in privaten Räumen – eine Feier ausrichten möchte, die/der muss im Mannheimer Stadtgebiet ab kommenden Freitag, 9. Oktober, die Teilnehmer*innenzahl auf maximal 25 Personen beschränken. Für private Feiern in öffentlichen Räumen wie beispielsweise Vereins- oder Gemeindehäuser, Nebensäle von Gaststätten oder sonstige Veranstaltungsörtlichkeiten gilt eine Teilnehmer*innen-Obergrenze von maximal 50 Personen. Ab 25 Teilnehmer*innen muss die private Veranstaltung, die in öffentlichen Räumen stattfindet, beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung angezeigt werden (E-Mail an 31corona@mannheim.de). Hierbei müssen die Art der Veranstaltung, die verantwortliche Person und der Veranstaltungsort genannt werden. Auch ein schriftliches Hygienekonzept ist vorzulegen, das in der Regel von der/dem Vermieter*in des Veranstaltungsortes erstellt ist. Die Nachverfolgbarkeit aller Teilnehmenden muss über die Dokumentation der Adresse und Erreichbarkeitsdaten gewährleistet werden.

Vorwarnstufe: Mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen

Mit diesen Maßnahmen, die mittels Allgemeinverfügung angeordnet werden, reagiert die Stadt Mannheim auf die steigenden Infektionszahlen im Stadtgebiet. Mannheim verzeichnete innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und hat am Wochenende die vom Land definierte „Vorwarnstufe“ überschritten. Mit dieser Verschärfung folgt die Stadt Mannheimer der Empfehlung der Bund-Länder-Kommission vom 29.09.2020, die insbesondere der Verbreitung von Infektionen im Rahmen von Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis vorbeugen soll.

Familienfeiern als Superspreading-Events

„Die Allgemeinverfügung bedeutet bewusst keine Einschränkung für öffentliche Veranstaltungen, sondern richtet sich rein an Privatpersonen. Dort, wo persönliche Beziehungen bestehen, wo es Grund zum Feiern, aber auch zum Trauern gibt, wo man sich nahe steht und gesellig ist, wie bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Beerdigungen, werden Abstände verständlicherweise oft nicht eingehalten. Kommt es hier zu einem Infektionsausbruch, ist die Kontaktnachverfolgung bei größeren Teilnehmerzahlen äußerst schwierig. Wir hatten bereits Fälle, dass nach einer privaten Beerdigungsfeier ein Großcluster mehrerer Familien mit insgesamt 23 positiven Fällen entstanden ist. In Anbetracht der aktuellen Fallzahlen darf so etwas nicht mehr geschehen“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Befristung bis 18. Oktober

Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 18. Oktober befristet. Ab diesem Zeitpunkt sind die Regelungen dann nicht mehr wirksam, wenn die sogenannte 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für Mannheim sieben Tage lang – ab dem 18. Oktober gerechnet – ununterbrochen unter dem Wert von 35 liegt. Die 7-Tages-Inzidenz sagt aus, wie viele Menschen in der betreffenden Region oder Stadt insgesamt in den vergangenen sieben Tagen neu erkrankt sind – und zwar bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner. Erreicht oder überschreitet diese Kennziffer für Mannheim wieder den Wert von 35, gilt die Allgemeinverfügung erneut für mindestens die folgenden sieben Tage. Durch die Verknüpfung der Geltung der Allgemeinverfügung mit der 7-Tages-Inzidenz ist sichergestellt, dass die Beschränkungen im Bereich der privaten Feiern unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens in Mannheim erfolgen.

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Die Allgemeinverfügung gilt allerdings von vorneherein bis zum 18. Oktober, da die Zahl der Infizierten in Mannheim aktuell konstant sehr hoch ist. Die Stadt Mannheim wird auf ihrer Internetseite www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften ab dem 18. Oktober tagesaktuell bekannt geben, ob die Allgemeinverfügung in Kraft ist oder nicht. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist dort ebenfalls nachzulesen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 09.10.2020.

Die Allgemeinverfügung ist einsehbar ab 07.10.2020 ab 13:00 Uhr unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim

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4 Kommentare zu “Stadt beschränkt Feiern in privaten Räumen auf 25 Personen

  1. Mal abgesehen vom üblen Propagandageschmack (z.B. ist infiziert nicht gleich krank und die Zahlen der Infektionen basieren auf dem erhöhten Testaufkommen mit unzulänglichen PCR-Tests, das ist also arglistige Täuschung, im Volksmund auch Betrug genannt, der Bevölkerung durch die Verantwortlichen) des Artikels – wer soll das kontrollieren, ob nun weniger als 26 Leute privat feiern, oder mehr als 25?

    Bekommt nun, im Jahre 2020, jeder seinen eigenen IM und Blockwart, der andere verpetzt und an den Pranger stellt?

    Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte bei solchen unreflektierten Werbeartikeln für Betrüger!

  2. Es wundert mich ja nicht, dass sie meinen letzten Kommentar hier nicht veröffentlicht und lieber zensiert haben, da es ihrer Psyche wohl nicht gefällt, wenn sie der Schleichwerbung für Betrüger entlarvt werden.

    Nun denn, auch wenn sie sich hinter der Berichterstattung verbergen, den Bürgern Mannheims wichtige Informationen zukommen zu lasen, täuscht das nicht darüber hinweg, dass sie vermutlich auch unter Gröfaz Adolf etwas geworden wären, wenn sie nicht gewillt sind Fakten zu recherchieren, oder solche gar bewusst unterschlagen um lieber auf Linie mit den Mächtigen der Regierung und deren Strippenziehern zu sein.

    Wenn das alles nicht zutrifft und sie einfach nur zu nachlässig in ihrer scheinbaren journalistischen Arbeit sind, dann gebe ich ihnen zumindest noch einen Link um ihnen die Chance zu geben ihre Nachlässigkeit zu überwinden und endlich qualitativ hochwertige Artikel zu verfassen, in denen sie nicht nur Pressemeldungen herunter beten, sondern solche auch kritisch Hinterfragen! Und nein – ihre Artikel zu Nikolas Löbel und die GBG reichen nicht aus um über diesen dilettantischen Beitrag hinweg zu täuschen.

    https://t.me/************** [Link führte zu einem Propaganda-Kanal der Corona-Leugner, Anm. d. Red.]

    Leider muss ich aber davon ausgehen, dass ihr Psyche schon derart versaut ist, dass sie dies alles auch gleich umgehend wieder löschen und zensieren werden.

    • Gesundheit, Gunter!

      Wenn wir Sie zensieren würden, dann v.a. zu Ihrem eigenen Schutz. Denn Sie machen sich mit Ihren Äußerungen ziemlich lächerlich. Und mit Ihren Beleidigungsversuchen auch.

      Was wir tatsächlich zensieren, sind Kommentare oder Teile von Kommentaren, die andere Menschen potentiell in Gefahr bringen könnten. Zum Beispiel dieser Quatsch-Kanal, den Sie uns hier nahegelegt haben.

      Kommen Sie trotzdem gut und vor allem gesund durch die Pandemie.

  3. P.S.: Die Kommentarfunktion war durch ein Softwareupdate beeinträchtigt. Deshalb erschienen seit Mitte August keine Kommentare mehr hier, obwohl sie bei uns ankamen und freigeschaltet wurden.

Kommentare sind geschlossen.