Für den Bau der lange geplanten Tiefgarage ist nun eine Lösung gefunden. Die städtische Entwicklungsgesellschaft MWSP beabsichtigt die Umsetzung durch die Fortoon Development GmbH aus Hamburg.
Die hierzu notwendigen vertraglichen und planerischen Schritte werden in den nächsten Wochen festgelegt.
Auch öffentliche Stellplätze in der Garage geplant
Der Bereich des historischen Bestandes auf Turley steht unter Denkmalschutz. Im Gesamtkonzept für die Entwicklung der Konversionsfläche ist deshalb vorgesehen, unter dem ehemaligen Appellplatz (heutiger Turleyplatz) eine Tiefgarage für den ruhenden Individualverkehr der historischen Bestandsgebäude zu realisieren. Es sollen auch öffentliche Stellplätze in dieser Garage angeboten werden.
Die Zuständigkeit für die Herstellung und Gestaltung des Turleyplatzes als zentrale Grünfläche des Quartiers für Begegnung, Kommunikation und Erholung, bleibt bei der MWSP. Perspektivisch wird die Fläche, analog der Verkehrsflächen, als öffentliches Grün in die Unterhaltung der Stadt Mannheim übertragen.
Die Fortoon Development GmbH entwickelt auf Turley die Baufelder IV und V und wird dort rund 300 Mietwohnungen errichten. Der Bebauungsplan für das Baufeld IV wurde diese Woche im Gemeinderat beschlossen. Fortoon hat ebenso wie die MWSP ein hohes Interesse an einem lebenswerten und funktionierenden Quartier.
Baustart in den nächsten 9 bis 12 Monaten
Derzeit leben rund 650 Bewohner auf Turley, 10 Unternehmen haben sich bereits angesiedelt. Mit der Fertigstellung weiterer Projekte in 2021 steht die nächste Zuzugwelle unmittelbar bevor. 1.700 Menschen werden künftig auf Turley wohnen, 650 Arbeitsplätze sollen entstehen. Entsprechend wichtig ist es, die Planungen für die Tiefgarage zu konkretisieren und die Umsetzung voranzutreiben. Gemeinsames Ziel ist ein Baustart in den nächsten 9 bis 12 Monaten.
Die Entscheidung für einen neuen Partner bei der Realisierung der Tiefgarage wurde erforderlich, nachdem die MWSP 2019 von allen Verträgen mit der Tom Bock Group zurückgetreten ist.
Quelle: Pressemitteilung der MWSP