Die Stadt passt ihre Allgemeinverfügung an die neue Landes-Verordnung an. Ab Freitag, 23. Oktober, treten neue Regeln in Kraft.
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Die Stadt Mannheim hat ihre Allgemeinverfügung an die am vergangenen Wochenende veröffentlichte neue Corona-Verordnung des Landes angepasst und die Maskenpflicht erweitert. So ist es Pflicht, im Freien an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für Warteschlangen und Wochenmärkte im gesamten Stadtgebiet. Die Sperrzeit ab 23 Uhr für Gaststättenbetriebe und Vergnügungsstätten sowie ein Alkohol-Straßenverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr werden beibehalten. Für Ansammlungen im öffentlichen Raum, Veranstaltungen und private Feiern gelten die Regelungen des Landes für die Pandemiestufe 3.
Die neuen Regelungen ersetzen die Allgemeinverfügung vom 15. Oktober und treten ab Freitag, 23. Oktober, in Kraft.
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Die Stadt passt ihre Allgemeinverfügung an die neue Landes-Verordnung an. Ab Freitag, 23. Oktober, treten neue Regeln in Kraft.
Die Stadt Mannheim hat ihre Allgemeinverfügung an die am vergangenen Wochenende veröffentlichte neue Corona-Verordnung des Landes angepasst und die Maskenpflicht erweitert. So ist es Pflicht, im Freien an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für Warteschlangen und Wochenmärkte im gesamten Stadtgebiet. Die Sperrzeit ab 23 Uhr für Gaststättenbetriebe und Vergnügungsstätten sowie ein Alkohol-Straßenverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr werden beibehalten. Für Ansammlungen im öffentlichen Raum, Veranstaltungen und private Feiern gelten die Regelungen des Landes für die Pandemiestufe 3.
Die neuen Regelungen ersetzen die Allgemeinverfügung vom 15. Oktober und treten ab Freitag, 23. Oktober, in Kraft.
Die Allgemeinverfügung sowie die neue Corona-Verfügung sind zu finden unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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