Die folgenden Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten vorerst bis Ende November.
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Derzeit erfahren wir eine erneut exponentielle Ausbreitung des Coronavirus, sodass die Gesundheitsbehörden die Kontakte positiv Getesteter nicht mehr vollständig nachvollziehen können. Eine weitere Erhöhung des Infektionsgeschehen führt zur Überforderung des Gesundheitssystems, befürchten die Regierenden von Bund und Ländern.
„Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen verdoppelt sich derzeit alle acht Tage. Wenn wir diese Entwicklung nicht bremsen, dann sind die Intensivstationen in Deutschland bis zum Nikolaustag voll“, warnte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sollen persönliche Kontakte um 75 Prozent reduziert werden. Die Behörden streben an, die Zahl der Neuinfektionen auf unter 50 pro 100.000 Einwohner*innen zu senken, damit Weihnachten wieder mit Familie und Freunden gefeiert werden kann.
Kontakte
Es gilt Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist mit Personen aus maximal 2 Haushalten und dabei höchstens 10 Personen erlaubt. Dies gilt verbindlich und Verstöße werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Feiern im privaten oder öffentlichen Raum sind verboten.
Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen. Allein Speisen zur Abholung oder Lieferung dürfen angeboten werden. Auch Betriebskantinen dürfen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet werden.
Schulen & Kindergärten
Schulen und Kindergärten bleiben ebenso wie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe geöffnet. Die Bundesländer entscheiden über die weitere erforderliche Schutzmaßnahmen.
Einzelhandel & Supermärkte
Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet. Beispielsweise ist maximal ein Kunde auf 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen, der Zutritt muss gesteuert werden und es gilt Warteschlangen zu vermeiden.
Arbeiten
Die Arbeit im Homeoffice soll überall dort ermöglicht werden, wo dies umsetzbar ist. In Betrieben soll es ans Infektionsgeschehen angepasste Hygienekonzepte geben.
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Reisen
Auf private Reisen, (überregionale) Tagesausflüge sowie Besuch von Verwandten – auch im Inland – soll möglichst verzichtet werden. Hotels und Pensionen dürfen keine Übernachtungsangebote für Touristen mehr zur Verfügung stellen, sondern nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke.
Dienstleistung
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen. Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, medizinische Fußpflege) sollen möglich bleiben. Auch Friseursalons bleiben unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
Freizeit
Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet. Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten oder Bordelle werden geschlossen. Gottesdienste hingegen bleiben unter Beachtung der Hygieneregeln erlaubt.
Sport
(Individual-)Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt bleibt erlaubt, bspw. joggen gehen. Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Sporteinrichtungen wie zum Beispiel Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios werden geschlossen. Profisport (wie die Fußball-Bundesliga) darf nur ohne Zuschauer stattfinden.
Risikogruppen
Die erhöhten Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen dieses Mal nicht zur Isolation der Betroffenen führen, deshalb übernimmt der Bund die Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patient*innen und Besucher*innen.
Hilfsmaßnahmen
Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, sollen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt. So will der Bund Betriebe mit bis maximal 50 Mitarbeiter*innen 75 Prozent des Umsatzausfalls ausgleichen. KfW-Schnellkredite sollen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten helfen.
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Die folgenden Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten vorerst bis Ende November.
Derzeit erfahren wir eine erneut exponentielle Ausbreitung des Coronavirus, sodass die Gesundheitsbehörden die Kontakte positiv Getesteter nicht mehr vollständig nachvollziehen können. Eine weitere Erhöhung des Infektionsgeschehen führt zur Überforderung des Gesundheitssystems, befürchten die Regierenden von Bund und Ländern.
„Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen verdoppelt sich derzeit alle acht Tage. Wenn wir diese Entwicklung nicht bremsen, dann sind die Intensivstationen in Deutschland bis zum Nikolaustag voll“, warnte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, sollen persönliche Kontakte um 75 Prozent reduziert werden. Die Behörden streben an, die Zahl der Neuinfektionen auf unter 50 pro 100.000 Einwohner*innen zu senken, damit Weihnachten wieder mit Familie und Freunden gefeiert werden kann.
Kontakte
Es gilt Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist mit Personen aus maximal 2 Haushalten und dabei höchstens 10 Personen erlaubt. Dies gilt verbindlich und Verstöße werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Feiern im privaten oder öffentlichen Raum sind verboten.
Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen. Allein Speisen zur Abholung oder Lieferung dürfen angeboten werden. Auch Betriebskantinen dürfen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet werden.
Schulen & Kindergärten
Schulen und Kindergärten bleiben ebenso wie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe geöffnet. Die Bundesländer entscheiden über die weitere erforderliche Schutzmaßnahmen.
Einzelhandel & Supermärkte
Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet. Beispielsweise ist maximal ein Kunde auf 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen, der Zutritt muss gesteuert werden und es gilt Warteschlangen zu vermeiden.
Arbeiten
Die Arbeit im Homeoffice soll überall dort ermöglicht werden, wo dies umsetzbar ist. In Betrieben soll es ans Infektionsgeschehen angepasste Hygienekonzepte geben.
Reisen
Auf private Reisen, (überregionale) Tagesausflüge sowie Besuch von Verwandten – auch im Inland – soll möglichst verzichtet werden. Hotels und Pensionen dürfen keine Übernachtungsangebote für Touristen mehr zur Verfügung stellen, sondern nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke.
Dienstleistung
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen. Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, medizinische Fußpflege) sollen möglich bleiben. Auch Friseursalons bleiben unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
Freizeit
Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet. Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten oder Bordelle werden geschlossen. Gottesdienste hingegen bleiben unter Beachtung der Hygieneregeln erlaubt.
Sport
(Individual-)Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt bleibt erlaubt, bspw. joggen gehen. Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Sporteinrichtungen wie zum Beispiel Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios werden geschlossen. Profisport (wie die Fußball-Bundesliga) darf nur ohne Zuschauer stattfinden.
Risikogruppen
Die erhöhten Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen dieses Mal nicht zur Isolation der Betroffenen führen, deshalb übernimmt der Bund die Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patient*innen und Besucher*innen.
Hilfsmaßnahmen
Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, sollen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt. So will der Bund Betriebe mit bis maximal 50 Mitarbeiter*innen 75 Prozent des Umsatzausfalls ausgleichen. KfW-Schnellkredite sollen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten helfen.
Weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de/…/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/
Quellen: baden-wuerttemberg.de, tagesschau.de
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