Um der Bevölkerung erweiterte Möglichkeiten zu bieten, Ihren Bewegungsdrang auszuüben, werden drei öffentlich zugängliche Sportanlagen wieder geöffnet.
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Das Bedürfnis der Mannheimer Bevölkerung ist gerade jetzt in der Phase des 2. Lockdowns uneingeschränkt groß.
Dies spiegelt sich in der Nutzung der öffentlichen Parkanlage wieder. Aktuell kommt es dadurch zu einer sehr hohen Frequentierung der Spazierweg bei den Sportanlagen.
Unterer Luisenpark, Schlossgarten und 48er Platz
Um der Bevölkerung erweiterte Möglichkeiten zu bieten, Ihren Bewegungsdrang auszuüben und die Spazierwege zu entlasten, werden die drei öffentlich zugänglichen Sportanlagen der Stadt Mannheim, Unterer Luisenpark, Schlossgarten und 48er Platz (Almenhof) wieder unter den gegebenen Möglichkeiten der Landesverordnung geöffnet.
Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes
Ab sofort ist die Nutzung der Sportanlagen gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Freizeit- und Amateurindividualsportler allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes möglich.
Im Unteren Luisenpark und der Sportanlage Schlossgarten wird die zusätzliche Beleuchtung den Laufbahnen täglich von 6 – 22 Uhr aktiviert.
Die Verwaltung appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und hofft, mit dieser Maßnahme sowohl dem Bedürfnis der Sporttreibenden als auch der Spaziergängerinnen und Spaziergänger entgegen gekommen zu sein.
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Um der Bevölkerung erweiterte Möglichkeiten zu bieten, Ihren Bewegungsdrang auszuüben, werden drei öffentlich zugängliche Sportanlagen wieder geöffnet.
Das Bedürfnis der Mannheimer Bevölkerung ist gerade jetzt in der Phase des 2. Lockdowns uneingeschränkt groß.
Dies spiegelt sich in der Nutzung der öffentlichen Parkanlage wieder. Aktuell kommt es dadurch zu einer sehr hohen Frequentierung der Spazierweg bei den Sportanlagen.
Unterer Luisenpark, Schlossgarten und 48er Platz
Um der Bevölkerung erweiterte Möglichkeiten zu bieten, Ihren Bewegungsdrang auszuüben und die Spazierwege zu entlasten, werden die drei öffentlich zugänglichen Sportanlagen der Stadt Mannheim, Unterer Luisenpark, Schlossgarten und 48er Platz (Almenhof) wieder unter den gegebenen Möglichkeiten der Landesverordnung geöffnet.
Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes
Ab sofort ist die Nutzung der Sportanlagen gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Freizeit- und Amateurindividualsportler allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes möglich.
Im Unteren Luisenpark und der Sportanlage Schlossgarten wird die zusätzliche Beleuchtung den Laufbahnen täglich von 6 – 22 Uhr aktiviert.
Die Verwaltung appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und hofft, mit dieser Maßnahme sowohl dem Bedürfnis der Sporttreibenden als auch der Spaziergängerinnen und Spaziergänger entgegen gekommen zu sein.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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