Nachdem der VGH Baden-Württemberg die landesweiten Ausgangssperren gekippt hatte, erlässt die Stadt Mannheim eine neue Allgemeinverfügung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte mit Beschluss vom Freitag, den 5. Februar 2021 (Az. 1 S 321/21) dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach der Corona-Verordnung der Landesregierung stattgegeben. Die nächtlichen Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr wurde mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt. Sie fand also in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung. Allerdings wies der Erste Senat des obersten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts auf die Möglichkeit hin, gezielt durch kommunale (Allgemein-)Verfügungen in Kreisen und Städten mit besonders hohen Inzidenzzahlen nächtliche Ausgangsbeschränkungen anzuordnen.
Erlass für Hotspots
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nach der Aufhebung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum 11. Februar 2021 per Erlass verfügt, dass die Gesundheitsämter vor Ort nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen müssen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen wieder ab Freitag
Auf Erlass des Landessozialministeriums setzt u.a. die Stadt Mannheim dies nun mit einer neuen Allgemeinverfügung um. Ab Freitag, 12.02.2021, 0 Uhr, wird in Mannheim deshalb nach einer Nacht Unterbrechung erneut eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gelten, allerdings anders als nach der Landesverordnung jeweils eine Stunde später, nämlich in der Zeit von 21 bis 5 Uhr.
Der Neckar-Odenwald-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis werden ebenfalls entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Uneinheitliche Regelungen mindern Verständnis und Akzeptanz
Die Landräte Stefan Dallinger (RNK) und Achim Brötel (NOK) sowie der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz hielten es für wichtig, dass die vom Sozialministerium verfügten Maßnahmen in der Region einheitlich umgesetzt werden. Leider ende die Einheitlichkeit aufgrund der unterschiedlichen Landesregelungen aber an den jeweiligen Landesgrenzen, was das Verständnis und die Akzeptanz mindere, heißt es abschließend in der gemeinsamen Pressemitteilung.
Quellen:
- Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim, des Neckar-Odenwald-Kreises und des Rhein-Neckar-Kreises
- Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg