Da die Sieben-Tages-Inzidenz den dritten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 lag, hebt die Stadtverwaltung nächtliche Ausgangsbeschränkung ab dem 20.02.21, 0 Uhr, auf.
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Die Stadt Mannheim hatte am 11. Februar 2021 aufgrund eines entsprechenden Erlasses des Landes eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verfügt. Wie in der Allgemeinverfügung vorgesehen, wird diese aufgehoben, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf das Stadtgebiet Mannheim, an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Die Sieben-Tages-Inzidenz in Mannheim liegt nach den Zahlen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg heute den dritten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Die Allgemeinverfügung wird daher aufgehoben. Sie hat ab dem 20.02.21, 0 Uhr, keine Gültigkeit mehr.
Nach dem Neckar-Odenwald-Kreis, konnte damit auch die Stadt Mannheim die abgestimmt eingeführte, nächtliche Ausgangsbegrenzung aufheben. Der Rhein-Neckar-Kreis setzt darauf, dass dies nach dem Wochenende auch dort erfolgen kann. Nach wie vor stehen die Stadt Mannheim und die Landkreise Rhein-Neckar und Neckar-Odenwald in engem Austausch.
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Da die Sieben-Tages-Inzidenz den dritten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 lag, hebt die Stadtverwaltung nächtliche Ausgangsbeschränkung ab dem 20.02.21, 0 Uhr, auf.
Die Stadt Mannheim hatte am 11. Februar 2021 aufgrund eines entsprechenden Erlasses des Landes eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verfügt. Wie in der Allgemeinverfügung vorgesehen, wird diese aufgehoben, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf das Stadtgebiet Mannheim, an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Die Sieben-Tages-Inzidenz in Mannheim liegt nach den Zahlen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg heute den dritten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Die Allgemeinverfügung wird daher aufgehoben. Sie hat ab dem 20.02.21, 0 Uhr, keine Gültigkeit mehr.
Nach dem Neckar-Odenwald-Kreis, konnte damit auch die Stadt Mannheim die abgestimmt eingeführte, nächtliche Ausgangsbegrenzung aufheben. Der Rhein-Neckar-Kreis setzt darauf, dass dies nach dem Wochenende auch dort erfolgen kann. Nach wie vor stehen die Stadt Mannheim und die Landkreise Rhein-Neckar und Neckar-Odenwald in engem Austausch.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim ist unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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