Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag und Samstag über 100, gelten ab Dienstag wieder die strengeren Einschränkungen.
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Da der Inzidenzwert mittlerweile wieder den Wert von 100 überschritten hat, weist die Stadt Mannheim auf die dann in kraft tretende Passage der Corona- Verordnung des Landes hin.
Aus den FAQ der Corona- Verordnung des Landes Baden- Würrtemberg:
Steigt in einem Landkreis nach Feststellung des Gesundheitsamts die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten automatisch durch Bekanntmachung des zuständigen Gesundheitsamts in diesem Landkreis folgende Beschränkungen in Kraft.
Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
Schließung von Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
(Anm.: Hervorhebung durch die Redaktion)
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Bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz treten die Rechtswirkungen jeweils am zweiten darauffolgenden Werktag nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Feststellung des örtlichen Gesundheitsamtes zur Überschreitung der Inzidenz in Kraft. Für den Stadtkreis Mannheim würde dies bedeuten, bei einer Inzidenz sowohl am Freitag als auch am Samstag von über 100, die laut Rechtsordnung vorgesehenen Einschränkungen ab Dienstag, 16. März 2021, gelten würden (zweiter Werktag nach Feststellung).
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Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag und Samstag über 100, gelten ab Dienstag wieder die strengeren Einschränkungen.
Da der Inzidenzwert mittlerweile wieder den Wert von 100 überschritten hat, weist die Stadt Mannheim auf die dann in kraft tretende Passage der Corona- Verordnung des Landes hin.
Aus den FAQ der Corona- Verordnung des Landes Baden- Würrtemberg:
(Anm.: Hervorhebung durch die Redaktion)
Bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz treten die Rechtswirkungen jeweils am zweiten darauffolgenden Werktag nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Feststellung des örtlichen Gesundheitsamtes zur Überschreitung der Inzidenz in Kraft. Für den Stadtkreis Mannheim würde dies bedeuten, bei einer Inzidenz sowohl am Freitag als auch am Samstag von über 100, die laut Rechtsordnung vorgesehenen Einschränkungen ab Dienstag, 16. März 2021, gelten würden (zweiter Werktag nach Feststellung).
www.mannheim.de/de/inzidenzzahl
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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