Am Sonntag werden die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten dabei einige Besonderheiten.
Wer wahlberechtigt ist, hat bis 21. Februar eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl, auch die Anschrift des Wahlgebäudes und einen Hinweis, ob dieses rollstuhlgerecht zugänglich ist.
Was man mitbringen muss
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und einen Stift ins Wahllokal mitzubringen – das erleichtert den Ablauf. Außerdem muss der Ausweis dabei sein und auf Verlangen vorlegt werden. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht greifbar hat, kann auch nur mit dem Ausweis wählen gehen. Das Wahlgebäude kann telefonisch unter 0621 293-9566 erfragt oder im Internet unter www.mannheim.de/wahlen mit Bild und Stadtplanausschnitt gefunden werden.
Jede*r nur ein Kreuz
Der Stimmzettel wird im Wahlraum ausgehändigt. Wahlberechtigte haben bei der Landtagswahl nur eine Stimme und können im Wahlkreis 35 (Mannheim I – Stadtbezirke Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) aus 14 und im Wahlkreis 36 (Mannheim II – Stadtbezirke Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim) aus 13 Wahlvorschlägen auswählen.
Zur Teilnahme an der Wahl oder zu ihrer Abwicklung sind Wählende und Wahlhelfende von den Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes befreit.
Besonderheiten aufgrund der Corona-Richtlinien
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen,
keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt,
die Wahl beobachten möchten, aber nicht zur Angabe aller erforderlichen Kontaktdaten bereit sind.
Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (oder eine Maske mit vergleichbarem/besseren Standard) getragen werden.
Diese Verpflichtung besteht nicht für
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und
Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Die Möglichkeit dazu ist im Eingangsbereich geschaffen.
Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, sind zur Bereitstellung der Kontaktdaten verpflichtet.
Hinweise zur Briefwahl
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer haben schon gewählt – per Wahlbrief oder im Wahlbüro. Briefwahlunterlagen können beim Wahlbüro noch bis Freitag, 12. März, 18 Uhr, beantragt werden, es hat durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer persönlich kommt und den Ausweis vorlegt, kann gleich vor Ort wählen. Online ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch bis Donnerstag, 11. März, 12 Uhr möglich. Bei den Briefwahlanträgen sollten die Postlaufzeiten beachtet werden. Für die Abwicklung per Post ist die Zeit nun schon sehr knapp. Wer Unterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt deren Abholvollmacht. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. In gesetzlich geregelten Fällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, können auch am Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt und ausgegeben werden. Sollten die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können die Wählerinnen und Wähler nur noch am Samstag von 9 bis 12 Uhr Ersatzunterlagen erhalten. Am Wahlwochenende sollte sich immer vorher telefonisch (0621 293-9566) mit dem Wahlbüro in Verbindung gesetzt werden, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen abzuklären. Das erspart Wartezeiten und unnötige Wege.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Briefwählende dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung kommen nicht infrage. Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann aber auch in jedem Wahllokal des Wahlkreises an der Urnenwahl teilgenommen werden.
Hinweise zur Wahlstatistik
In den Wahlbezirken 081.11 und 125.71 (Wahlkreis 35 – Mannheim I) sowie in den Wahlbezirken 011.32 und 172.31 (Wahlkreis 36 – Mannheim II) wird die Wahl im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler ausgewertet. Hierfür werden zwölf verschiedene Stimmzettel mit den Kennbuchstaben A bis M verwendet. Andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist in § 60 i.V.m. § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes (LWG) geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird. Das Wahlbüro erteilt gern weitere Auskünfte zur gesetzlichen Wahlstatistik: telefonisch unter 0621 293-9566 oder per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de.
Die Ergebnisermittlung kann am Wahlsonntag immer aktuell im Internet auf der Seite www.mannheim.de/wahlen verfolgt werden.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Am Sonntag werden die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten dabei einige Besonderheiten.
Wer wahlberechtigt ist, hat bis 21. Februar eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl, auch die Anschrift des Wahlgebäudes und einen Hinweis, ob dieses rollstuhlgerecht zugänglich ist.
Was man mitbringen muss
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und einen Stift ins Wahllokal mitzubringen – das erleichtert den Ablauf. Außerdem muss der Ausweis dabei sein und auf Verlangen vorlegt werden. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht greifbar hat, kann auch nur mit dem Ausweis wählen gehen. Das Wahlgebäude kann telefonisch unter 0621 293-9566 erfragt oder im Internet unter www.mannheim.de/wahlen mit Bild und Stadtplanausschnitt gefunden werden.
Jede*r nur ein Kreuz
Der Stimmzettel wird im Wahlraum ausgehändigt. Wahlberechtigte haben bei der Landtagswahl nur eine Stimme und können im Wahlkreis 35 (Mannheim I – Stadtbezirke Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) aus 14 und im Wahlkreis 36 (Mannheim II – Stadtbezirke Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim) aus 13 Wahlvorschlägen auswählen.
Zur Teilnahme an der Wahl oder zu ihrer Abwicklung sind Wählende und Wahlhelfende von den Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes befreit.
Besonderheiten aufgrund der Corona-Richtlinien
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (oder eine Maske mit vergleichbarem/besseren Standard) getragen werden.
Diese Verpflichtung besteht nicht für
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Die Möglichkeit dazu ist im Eingangsbereich geschaffen.
Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, sind zur Bereitstellung der Kontaktdaten verpflichtet.
Hinweise zur Briefwahl
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer haben schon gewählt – per Wahlbrief oder im Wahlbüro. Briefwahlunterlagen können beim Wahlbüro noch bis Freitag, 12. März, 18 Uhr, beantragt werden, es hat durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer persönlich kommt und den Ausweis vorlegt, kann gleich vor Ort wählen. Online ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch bis Donnerstag, 11. März, 12 Uhr möglich. Bei den Briefwahlanträgen sollten die Postlaufzeiten beachtet werden. Für die Abwicklung per Post ist die Zeit nun schon sehr knapp. Wer Unterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt deren Abholvollmacht. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. In gesetzlich geregelten Fällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, können auch am Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt und ausgegeben werden. Sollten die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können die Wählerinnen und Wähler nur noch am Samstag von 9 bis 12 Uhr Ersatzunterlagen erhalten. Am Wahlwochenende sollte sich immer vorher telefonisch (0621 293-9566) mit dem Wahlbüro in Verbindung gesetzt werden, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen abzuklären. Das erspart Wartezeiten und unnötige Wege.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Briefwählende dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung kommen nicht infrage. Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann aber auch in jedem Wahllokal des Wahlkreises an der Urnenwahl teilgenommen werden.
Hinweise zur Wahlstatistik
In den Wahlbezirken 081.11 und 125.71 (Wahlkreis 35 – Mannheim I) sowie in den Wahlbezirken 011.32 und 172.31 (Wahlkreis 36 – Mannheim II) wird die Wahl im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler ausgewertet. Hierfür werden zwölf verschiedene Stimmzettel mit den Kennbuchstaben A bis M verwendet. Andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist in § 60 i.V.m. § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes (LWG) geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird. Das Wahlbüro erteilt gern weitere Auskünfte zur gesetzlichen Wahlstatistik: telefonisch unter 0621 293-9566 oder per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de.
Die Ergebnisermittlung kann am Wahlsonntag immer aktuell im Internet auf der Seite www.mannheim.de/wahlen verfolgt werden.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim