Seit geraumer Zeit gilt auch auf Spielplätzen Maskenpflicht | Foto: M. Schülke
Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes ist die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und Alkoholverbotszonen angepasst worden. Sie tritt am 22. März 2021 in Kraft.
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Ab Montag gilt die neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) des Landes Baden-Württemberg. Für einige Land- oder Stadtkreise bedeutet sie weitere Lockerungen, für Mannheim jedoch aufgrund der anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100 nicht. Dafür wurde von Bund und Ländern die sogenannte „Notbremse“ beschlossen.
Notbremse der Landesregierung:
Verschärfte Kontaktbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage- Inzidenz von über 100:
Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
Der Einzelhandel darf kein „Click & Meet“ mehr anbieten. „Click & Collect“ ist möglich.
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet
bleiben.
Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen.
Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Maskenpflicht gilt im Freien für den Fußgängerverkehr an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich sowie im Pausenbereich der Berufsschulen an der Neckarpromenade (siehe Lageplan, rot) montags bis samstags von 9 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 10 Uhr bis 19 Uhr.
Die Maskenpflicht gilt außerdem für den Fußgängerverkehr im öffentlichen Raum samstags, sonn- und feiertags von 10 Uhr bis 19 Uhr in den folgenden Bereichen: Wasserturm/Friedrichsplatzanlage, Quartiersplatz Jungbusch, Uferpromenade Jungbusch, Neumarkt, Alter Messplatz, Rheinpromenade und Strandbad (siehe Lageplan, blau).
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In Wartenschlangen
In Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden muss eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
In Warteschlangen gilt Maskenpflicht | Foto: M. Schülke
An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten ist demnach das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorgeschrieben.
Im Umkreis von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beim Bringen und Abholen Im Umkreis von 50 Metern um Schulen und Kindertageseinrichtungen im öffentlichen Raum sind Schüler*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen und Eltern zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines FFP2-Atemschutzes verpfichtet.
Auf Spielplätzen ab 14 Jahren
Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.
Alkoholverbotszonen
Alkoholverbotszonen im Stadtgebiet | Quelle: mannheim.de
Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf folgenden Straßen und Plätze verboten: Paradeplatz, Marktplatz, Planken, Plankenkopf O7/P7, Kunststraße, Kapuzinerplanken, Fressgasse, Münzplatz, Breite Straße, Wasserturmanlage, Lauergarten, Scipiogarten, Willy-Brandt-Platz, Haltestelle Tattersall, Quartiersplatz Jungbusch, Uferpromenade Jungbusch, Alter Messplatz und Neumarkt (siehe Lageplan).
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Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes ist die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und Alkoholverbotszonen angepasst worden. Sie tritt am 22. März 2021 in Kraft.
Ab Montag gilt die neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) des Landes Baden-Württemberg. Für einige Land- oder Stadtkreise bedeutet sie weitere Lockerungen, für Mannheim jedoch aufgrund der anhaltenden 7-Tage-Inzidenz über 100 nicht. Dafür wurde von Bund und Ländern die sogenannte „Notbremse“ beschlossen.
Notbremse der Landesregierung:
Verschärfte Kontaktbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage- Inzidenz von über 100:
bleiben.
Quelle (inkl. Übersicht aller anderen aktuellen Regelung): www.baden-wuerttemberg.de/…/…Auf_einen_Blick.pdf
Aktuelle Vorschriften zur Maskenpflicht
(Hinweis: Es handelt sich hierbei um einen nicht abschließenden Auszug, die gesamten Regeln sind auf der Webseite der Stadt Mannheim zu finden. Nicht alle Regeln sind neu.)
Die Maskenpflicht gilt im Freien für den Fußgängerverkehr an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich sowie im Pausenbereich der Berufsschulen an der Neckarpromenade (siehe Lageplan, rot) montags bis samstags von 9 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 10 Uhr bis 19 Uhr.
Die Maskenpflicht gilt außerdem für den Fußgängerverkehr im öffentlichen Raum samstags, sonn- und feiertags von 10 Uhr bis 19 Uhr in den folgenden Bereichen: Wasserturm/Friedrichsplatzanlage, Quartiersplatz Jungbusch, Uferpromenade Jungbusch, Neumarkt, Alter Messplatz, Rheinpromenade und Strandbad (siehe Lageplan, blau).
In Wartenschlangen
In Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden muss eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten ist demnach das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorgeschrieben.
Im Umkreis von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beim Bringen und Abholen Im Umkreis von 50 Metern um Schulen und Kindertageseinrichtungen im öffentlichen Raum sind Schüler*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen und Eltern zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines FFP2-Atemschutzes verpfichtet.
Auf Spielplätzen ab 14 Jahren
Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.
Alkoholverbotszonen
Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf folgenden Straßen und Plätze verboten: Paradeplatz, Marktplatz, Planken, Plankenkopf O7/P7, Kunststraße, Kapuzinerplanken, Fressgasse, Münzplatz, Breite Straße, Wasserturmanlage, Lauergarten, Scipiogarten, Willy-Brandt-Platz, Haltestelle Tattersall, Quartiersplatz Jungbusch, Uferpromenade Jungbusch, Alter Messplatz und Neumarkt (siehe Lageplan).
Weitere Informationen:
Quelle: Pressemitteilung und Webseite der Stadt Mannheim, Land Baden-Württemberg
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