Überall dort, wo in Mannheim eine Maske getragen werden muss, sind nun medizinische Masken oder ein Atemschutz nach Standard FFP2, KN95, oder N95 vorgeschrieben.
Werbung
Die Stadt Mannheim passt ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an die neue Rechtsverordnung des Landes an.
Der Erlass der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat Anpassungen in der Allgemeinverfügung Maskenpflicht der Stadt Mannheim vom 20. März 2021 erforderlich gemacht. Letztere wird aufgehoben. In der jetzt neuen Fassung ist vor allem geregelt, dass nunmehr das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise einer Alltagsmaske nicht mehr genügt und überall dort, wo in Mannheim eine Maske getragen werden muss, eine medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der Standrads FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden muss.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Überall dort, wo in Mannheim eine Maske getragen werden muss, sind nun medizinische Masken oder ein Atemschutz nach Standard FFP2, KN95, oder N95 vorgeschrieben.
Die Stadt Mannheim passt ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an die neue Rechtsverordnung des Landes an.
Der Erlass der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat Anpassungen in der Allgemeinverfügung Maskenpflicht der Stadt Mannheim vom 20. März 2021 erforderlich gemacht. Letztere wird aufgehoben. In der jetzt neuen Fassung ist vor allem geregelt, dass nunmehr das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise einer Alltagsmaske nicht mehr genügt und überall dort, wo in Mannheim eine Maske getragen werden muss, eine medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der Standrads FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden muss.
Die neue Allgemeinverfügung ist bis zum 15. April 2021 befristet und gilt ab heute, 31. März 2021. Die Allgemeinverfügung kann nachgelesen werden unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von:
Auch interessant…