Eine städtische Kindertagesstätte in Neckarstadt-Ost (Symbolbild) | Foto: M. Schülke
Da keine neuen großen Cluster an Kitas aufgetreten sind, wird die betreffende Allgemeinverfügung nicht verlängert. Die Kinder dürfen zurück in die Kitas.
Werbung
Die Stadt Mannheim hatte am 16. März 2021 eine Allgemeinverfügung zur Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Einrichtungen der Kindertagespflege der Betreuungsform Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (KiagR) erlassen. Diese ist bis zum 1. April 2021 befristet. Das bedeutet, dass nach den Osterfeiertagen, ab dem 6. April und ab dem 2. April die Kitas und Einrichtungen der KiagR den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ aufnehmen.
Kindgerechte Selbsttestangebote für zu Hause
Nachdem die Stadt bereits für alle Beschäftigten an Kitas und Schulen ein regelmäßiges Testangebot zwei Mal pro Woche in den Einrichtungen ermöglicht hatte, stehen nach Ostern nun auch für alle Kinder entsprechende Testangebote bereit. Den Eltern stehen zwei unterschiedliche Tests zur Auswahl: ein Spucktest und ein Nasaltest. Sie können frei entscheiden, welchen Test sie zu Hause mit ihrem Kind nutzen möchten. Die Antigen-Schnelltests werden den Eltern kostenfrei für zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Dazu hat die Stadt je Testform 50.000 Stück geordert. Das Angebot der Stadt richtet sich sowohl an Eltern städtischer Tageseinrichtungen als auch an Eltern in Kitas freier Träger. Auch den Eltern der in der Kindertagespflege betreuten Kinder steht das Testangebot offen.
Maskenpflicht und Impfung – keine neuen großen Cluster an Kitas
An den Kitas gilt zudem weiterhin eine Maskenpflicht für alle Erwachsenen, auch in der pädagogischen Arbeit. Zudem konnte ein Teil des pädagogischen Personals in Mannheim zwischenzeitlich geimpft werden. Es hat sich gezeigt, dass zwischenzeitlich keine neuen großen Cluster an Kitas aufgetreten sind. Die genannten Schutzmaßnahmen rechtfertigen – insbesondere auch unter Abwägung der psychischen und entwicklungspädagogischen Auswirkungen auf Kinder bei einem dauerhaften Zuhausebleiben – eine Rückkehr der Kitas zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Das beutet, dass der Besuch der Kindertagesstätten damit wieder allen Kindern offensteht, – allerdings sind hierbei strenge Vorgaben des Infektionsschutzes zu beachten, wie beispielsweise eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sowie weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg festgehalten sind. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Personal.
Kranke Kinder möglichst nicht zur Kita bringen
„Wir bitten deshalb die Eltern, die Infektionsschutzvorgaben der Kitas und die Einhaltung der AHA-Regeln sorgfältig zu beachten. Bitte schicken Sie Ihr Kind zudem nicht in die Kita, wenn es erkrankt ist. Ihr Kind sollte 24 Stunden symptomfrei sein, ehe es wieder eine Einrichtung besuchen kann“, appelliert die Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, an die Eltern.
Werbung
Die Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten sind von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr bzw. 8 bis 16:30 Uhr, freitags sind sie bis maximal 16 Uhr geöffnet. Damit kann das Betreuungsangebot fast vollständig angeboten werden, lediglich die Randzeiten sind geringfügig eingeschränkt.
Auch die Kindertagespflege geht unter Pandemiebedingungen weiter
Auch die Kindertagespflege nimmt ab 6. April den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ auf. Auch Kinder in dieser Betreuungsform können dann wieder von ihrer Kindertagespflegeperson unter Einhaltung der strengen Vorgaben des Infektionsschutzes betreut werden. „Diese Vorgaben dienen dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Kindertagespflegepersonen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die pandemieeindämmenden Maßnahmen von allen konsequent eingehalten werden“, betont die Abteilungsleiterin Kindertagespflege, Ingeborg Reinhard-Meyer. Für Kindertagespflegeperson bedeutet dies, die stetige Anpassung und Einhaltung des Hygienekonzepts der Kindertagespflegestelle an die aktuellen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie.
Informationen:
Für Fragen steht der Fachdienst Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer: 0621 – 293 3734 zu erreichen oder per E-Mail an: kinder.tagespflege@mannheim.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Da keine neuen großen Cluster an Kitas aufgetreten sind, wird die betreffende Allgemeinverfügung nicht verlängert. Die Kinder dürfen zurück in die Kitas.
Die Stadt Mannheim hatte am 16. März 2021 eine Allgemeinverfügung zur Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Einrichtungen der Kindertagespflege der Betreuungsform Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (KiagR) erlassen. Diese ist bis zum 1. April 2021 befristet. Das bedeutet, dass nach den Osterfeiertagen, ab dem 6. April und ab dem 2. April die Kitas und Einrichtungen der KiagR den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ aufnehmen.
Kindgerechte Selbsttestangebote für zu Hause
Nachdem die Stadt bereits für alle Beschäftigten an Kitas und Schulen ein regelmäßiges Testangebot zwei Mal pro Woche in den Einrichtungen ermöglicht hatte, stehen nach Ostern nun auch für alle Kinder entsprechende Testangebote bereit. Den Eltern stehen zwei unterschiedliche Tests zur Auswahl: ein Spucktest und ein Nasaltest. Sie können frei entscheiden, welchen Test sie zu Hause mit ihrem Kind nutzen möchten. Die Antigen-Schnelltests werden den Eltern kostenfrei für zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Dazu hat die Stadt je Testform 50.000 Stück geordert. Das Angebot der Stadt richtet sich sowohl an Eltern städtischer Tageseinrichtungen als auch an Eltern in Kitas freier Träger. Auch den Eltern der in der Kindertagespflege betreuten Kinder steht das Testangebot offen.
Maskenpflicht und Impfung – keine neuen großen Cluster an Kitas
An den Kitas gilt zudem weiterhin eine Maskenpflicht für alle Erwachsenen, auch in der pädagogischen Arbeit. Zudem konnte ein Teil des pädagogischen Personals in Mannheim zwischenzeitlich geimpft werden. Es hat sich gezeigt, dass zwischenzeitlich keine neuen großen Cluster an Kitas aufgetreten sind. Die genannten Schutzmaßnahmen rechtfertigen – insbesondere auch unter Abwägung der psychischen und entwicklungspädagogischen Auswirkungen auf Kinder bei einem dauerhaften Zuhausebleiben – eine Rückkehr der Kitas zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Das beutet, dass der Besuch der Kindertagesstätten damit wieder allen Kindern offensteht, – allerdings sind hierbei strenge Vorgaben des Infektionsschutzes zu beachten, wie beispielsweise eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sowie weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg festgehalten sind. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Personal.
Kranke Kinder möglichst nicht zur Kita bringen
„Wir bitten deshalb die Eltern, die Infektionsschutzvorgaben der Kitas und die Einhaltung der AHA-Regeln sorgfältig zu beachten. Bitte schicken Sie Ihr Kind zudem nicht in die Kita, wenn es erkrankt ist. Ihr Kind sollte 24 Stunden symptomfrei sein, ehe es wieder eine Einrichtung besuchen kann“, appelliert die Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, an die Eltern.
Die Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten sind von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr bzw. 8 bis 16:30 Uhr, freitags sind sie bis maximal 16 Uhr geöffnet. Damit kann das Betreuungsangebot fast vollständig angeboten werden, lediglich die Randzeiten sind geringfügig eingeschränkt.
Auch die Kindertagespflege geht unter Pandemiebedingungen weiter
Auch die Kindertagespflege nimmt ab 6. April den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ auf. Auch Kinder in dieser Betreuungsform können dann wieder von ihrer Kindertagespflegeperson unter Einhaltung der strengen Vorgaben des Infektionsschutzes betreut werden. „Diese Vorgaben dienen dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Kindertagespflegepersonen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die pandemieeindämmenden Maßnahmen von allen konsequent eingehalten werden“, betont die Abteilungsleiterin Kindertagespflege, Ingeborg Reinhard-Meyer. Für Kindertagespflegeperson bedeutet dies, die stetige Anpassung und Einhaltung des Hygienekonzepts der Kindertagespflegestelle an die aktuellen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie.
Informationen:
Für Fragen steht der Fachdienst Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer: 0621 – 293 3734 zu erreichen oder per E-Mail an: kinder.tagespflege@mannheim.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
Auch interessant…