Eine Straßenbahn an einer Haltestelle in der Neckarstadt (Symbolbild) | Foto: M Schülke
Aufgrund der neuen bundeseinheitlichen Regelungen zum Infektionsschutz gilt seit Freitag in allen Bussen und Bahnen der RNV die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske oder einer Maske, die einen gleichwertigen Standard erfüllt (z.B. K95).
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Medizinische Masken wie beispielsweise OP-Masken reichen ab sofort nicht mehr aus. Die neue Regelung greift, da im gesamten Verkehrsgebiet der RNV der sogenannte Inzidenzwert von Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen aktuell die Schwelle von 100 Neuinfektionen überschreitet.
Quelle: Pressemitteilung der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
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Aufgrund der neuen bundeseinheitlichen Regelungen zum Infektionsschutz gilt seit Freitag in allen Bussen und Bahnen der RNV die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske oder einer Maske, die einen gleichwertigen Standard erfüllt (z.B. K95).
Medizinische Masken wie beispielsweise OP-Masken reichen ab sofort nicht mehr aus. Die neue Regelung greift, da im gesamten Verkehrsgebiet der RNV der sogenannte Inzidenzwert von Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen aktuell die Schwelle von 100 Neuinfektionen überschreitet.
Quelle: Pressemitteilung der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
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