Mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1. Januar 2023 wird sich der Kreis der Wohngeldberechtigten etwa verdreifachen. Die Stadt Mannheim informiert deshalb über die Erweiterung ihres Services rund um das Thema Wohngeld.
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Da die Stadtverwaltung von einer Verdreifachung der Antragstellungen ausgeht, setzt sie ab dem 2. Januar 2023 verschiedene Maßnahmen um, damit Mannheimer Bürger*innen erstmals Wohngeld beantragen oder sich über ihren Anspruch informieren können.
Folgeanträge in R 1, 12:
Die Wohngeldstelle in R 1, 12 steht vorrangig für Bürger*innen, die bereits Wohngeld erhalten, zur Verfügung. In R 1, 12 werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags 15 bis 17 Uhr
Neuanträge in K 1:
Ab 2. Januar wird eine weitere Wohngeldstelle in K1 eingerichtet. Hier können Bürger*innen, die bislang noch keine öffentlichen Leistungen beziehen, Wohngeld beantragen und eine Beratung erhalten.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 17 Uhr.
Gedruckte Antragsformulare sind in den Wohngeldstellen in R1, 12 und K1 sowie in den Mannheimer Bürgerdiensten erhältlich.
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Die Wohngeldanträge und dazu gehörende Unterlagen können während der Öffnungszeiten in den Wohngeldstellen persönlich abgegeben, an wohngeld@mannheim.de gemailt oder postalisch an die Wohngeldstelle gesendet oder in R 1, 12 in den Briefkasten eingeworfen werden.
Weitere Informationen:
Die Wohngeldstelle ist auch telefonisch erreichbar. Das Servicetelefon ist unter den Telefonnummern (0621) 293 7839 und 293 7847 montags bis freitags, 09 – 12 Uhr, sowie montags bis mittwochs, 14 -16 Uhr, erreichbar.
Die Wohngeldbehörde Mannheim rechnet mit einer hohen Anzahl an Anträgen auf Wohngeld und bittet daher um Verständnis, dass dies zu einer längeren Bearbeitungszeit führen kann. Sie bittet von Anfragen zu den Anträgen abzusehen.
Außerdem wird darum gebeten, aktuell (im Dezember) noch keine Anträge für das Jahr 2023 zu stellen. Es müssen noch verschiedene Verfahrensanpassungen vorgenommen werden, bevor Anträge für die Zeit ab dem 01.01.2023 bearbeitet werden können. Wichtig: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Die Antragsstellung sollte deshalb dennoch unbedingt im Laufe des Januars erfolgen.
Heizkostenzuschuss:
Sofern innerhalb der Heizperiode vom September 2022 bis Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde, besteht Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch im März 2023 überwiesen, ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Über die Wohngeldreform
Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmalig oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Es handelt sich dabei um die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Wohngeld richtet sich an Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Altersrenten oder an Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen aus eigenen Mitteln bestreiten können und allein aufgrund der Wohnkosten öffentliche Leistungen beanspruchen müssen. Die Wohngeldreform verfolgt das Ziel, Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen. Der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ist bei Haushalten mit einem niedrigen Einkommen verhältnismäßig hoch. Vor diesem Hintergrund und gestiegenen Energiekosten verfolgt die Wohngeldreform das Ziel durch eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponente bei gleichzeitiger Ausweitung des Berechtigtenkreises mehr Menschen den Zugang zu Wohngeld zu eröffnen
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Mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes am 1. Januar 2023 wird sich der Kreis der Wohngeldberechtigten etwa verdreifachen. Die Stadt Mannheim informiert deshalb über die Erweiterung ihres Services rund um das Thema Wohngeld.
Da die Stadtverwaltung von einer Verdreifachung der Antragstellungen ausgeht, setzt sie ab dem 2. Januar 2023 verschiedene Maßnahmen um, damit Mannheimer Bürger*innen erstmals Wohngeld beantragen oder sich über ihren Anspruch informieren können.
Folgeanträge in R 1, 12:
Die Wohngeldstelle in R 1, 12 steht vorrangig für Bürger*innen, die bereits Wohngeld erhalten, zur Verfügung. In R 1, 12 werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags 15 bis 17 Uhr
Neuanträge in K 1:
Ab 2. Januar wird eine weitere Wohngeldstelle in K1 eingerichtet. Hier können Bürger*innen, die bislang noch keine öffentlichen Leistungen beziehen, Wohngeld beantragen und eine Beratung erhalten.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 17 Uhr.
Online:
Bürger*innen können ihren Antrag auf Wohngeld bequem und einfach unter www.mannheim.de/wohngeld herunterladen oder das Wohngeld direkt online beantragen über das Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.de/wohngeldmannheim.
Antragsformulare
Gedruckte Antragsformulare sind in den Wohngeldstellen in R1, 12 und K1 sowie in den Mannheimer Bürgerdiensten erhältlich.
Die Wohngeldanträge und dazu gehörende Unterlagen können während der Öffnungszeiten in den Wohngeldstellen persönlich abgegeben, an wohngeld@mannheim.de gemailt oder postalisch an die Wohngeldstelle gesendet oder in R 1, 12 in den Briefkasten eingeworfen werden.
Weitere Informationen:
Die Wohngeldstelle ist auch telefonisch erreichbar. Das Servicetelefon ist unter den Telefonnummern (0621) 293 7839 und 293 7847 montags bis freitags, 09 – 12 Uhr, sowie montags bis mittwochs, 14 -16 Uhr, erreichbar.
Außerdem steht unter www.mannheim.de/wohngeld ein Informationsangebot zur Verfügung.
Hinweise:
Die Wohngeldbehörde Mannheim rechnet mit einer hohen Anzahl an Anträgen auf Wohngeld und bittet daher um Verständnis, dass dies zu einer längeren Bearbeitungszeit führen kann. Sie bittet von Anfragen zu den Anträgen abzusehen.
Außerdem wird darum gebeten, aktuell (im Dezember) noch keine Anträge für das Jahr 2023 zu stellen. Es müssen noch verschiedene Verfahrensanpassungen vorgenommen werden, bevor Anträge für die Zeit ab dem 01.01.2023 bearbeitet werden können. Wichtig: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Die Antragsstellung sollte deshalb dennoch unbedingt im Laufe des Januars erfolgen.
Heizkostenzuschuss:
Sofern innerhalb der Heizperiode vom September 2022 bis Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde, besteht Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch im März 2023 überwiesen, ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Über die Wohngeldreform
Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmalig oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Es handelt sich dabei um die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Wohngeld richtet sich an Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Altersrenten oder an Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen aus eigenen Mitteln bestreiten können und allein aufgrund der Wohnkosten öffentliche Leistungen beanspruchen müssen. Die Wohngeldreform verfolgt das Ziel, Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen. Der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ist bei Haushalten mit einem niedrigen Einkommen verhältnismäßig hoch. Vor diesem Hintergrund und gestiegenen Energiekosten verfolgt die Wohngeldreform das Ziel durch eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponente bei gleichzeitiger Ausweitung des Berechtigtenkreises mehr Menschen den Zugang zu Wohngeld zu eröffnen
Quellen: Pressemitteilung der Stadt Mannheim, mannheim.de/wohngeld
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