Die neuen Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest betreffen auch die Allgemeinheit, speziell Hundebesitzer*innen.
Ab dem 13. August treten zwei neue Allgemeinverfügungen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Kraft. Nach dem bestätigten Fund eines infizierten Wildschweins im Rhein-Neckar-Kreis liegt nun das gesamte Stadtgebiet von Mannheim in der sogenannten „infizierten Zone“. Die Stadt Mannheim hat daraufhin Maßnahmen erlassen, um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Keine Gefahr für Menschen und andere Tiere
Wichtig für die Bürger*innen: Bisher gibt es in Mannheim keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest. Zudem besteht nach aktuellem wissenschaftlichem Stand keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere außer Schweinen.
Maßnahmen für die Allgemeinheit
Die neue Allgemeinverfügung betrifft vor allem Hundebesitzer*innen, Spaziergehende, Radfahrende und Landwirt*innen. Im gesamten Stadtgebiet gilt ab sofort eine Leinenpflicht für Hunde. Auch die Nutzung von Wäldern ist eingeschränkt: Waldgebiete dürfen nur noch auf befestigten Wegen betreten werden. Aktivitäten wie Mountainbiking abseits der gekennzeichneten Wege sind verboten.
Spezielle Regelungen für Landwirtschaft und Jäger
Für Jäger*innen gilt ein allgemeines Jagdverbot in der infizierten Zone. Landwirt*innen müssen bei der Bearbeitung und Ernte ihrer Felder besonders vorsichtig sein. Vor der Ernte von Grünland oder bestimmten Getreidesorten müssen Felder mit Drohnen auf Wildschweine und Kadaver abgesucht werden.
Schweinehalter*innen sind verpflichtet, dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim unverzüglich die Anzahl ihrer Tiere und den Standort zu melden. Auch verendete oder erkrankte Schweine müssen sofort gemeldet werden.
Die vollständigen Regelungen sowie detaillierte Informationen für spezialisierte Gruppen wie Landwirt*innen und Jäger*innen sind auf der Webseite der Stadt Mannheim zu finden: www.mannheim.de/oeb.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim