Der Mieterverein Mannheim kritisiert die neue Grundsteuer. Mieter*innen würden stärker belastet, während Gewerbeflächen entlastet werden.
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Der Mieterverein Mannheim reagierte mit deutlicher Kritik auf die neue Grundsteuerregelung in der Stadt. „Wohnen wird leider nochmals teurer“, heißt es in der Stellungnahme vom 17. Oktober 2024. Die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 365 Prozent für Wohngebäude sorge laut dem Mieterverein für eine steigende Belastung der Mieter*innen, da die Grundsteuer weiterhin als Betriebskosten umgelegt werde. In der Kritik steht dabei, dass insbesondere Gewerbeflächen entlastet werden, während das Aufkommen der Grundsteuer für Wohngebäude von 56 Prozent auf 63 Prozent steigen soll.
Die Stadt Mannheim habe angekündigt, die Neufestsetzung der Grundsteuer solle aufkommensneutral erfolgen, das bedeutet, dass die Stadt insgesamt nicht mehr Steuereinnahmen generiert als zuvor. Der Mieterverein hält jedoch dagegen, dass durch „mehrere Verschiebungen“ Wohngebäude im Vergleich zu Gewerbeflächen stärker belastet würden. In diesem Zusammenhang verweist der Mieterverein darauf, dass die Grundsteuer für Gewerbeflächen von 40 Prozent auf 28 Prozent sinke. Dies sei ein weiterer Grund, warum das Wohnen in der Stadt teurer werde.
Vorlage der Verwaltung
Die Stadt Mannheim hat in ihrer Beschlussvorlage die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt. Der Hebesatz für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) liegt künftig bei 300 Prozent, für private und gewerbliche Grundstücke (Grundsteuer B) bei 365 Prozent. Die Neufestsetzung sei laut der Stadt notwendig, um die Grundsteuererträge auf einem aufkommensneutralen Niveau zu halten. Es wird jedoch zu Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten kommen, da Wohnflächen künftig stärker belastet werden, während Gewerbeflächen entlastet werden.
Die Kritik des Mietervereins richtet sich vor allem gegen die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter*innen umzulegen. „Die Grundsteuer ist eine Besitzsteuer – die Eigentümer*innen profitieren von Wertsteigerungen, nicht die Mietenden“, betont der Verein. Die Umlage der Steuer auf Mieter*innen sei daher „systemwidrig“. Bereits in der Vergangenheit hatte der Mieterverein gefordert, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung zu streichen. Der aktuelle Vorstoß zeigt, dass diese Forderung nach wie vor besteht.
Forderung nach politischen Gegenmaßnahmen
„Es ist sehr schade und zu kritisieren, dass Bund und Land Baden-Württemberg bei der Neuregelung der Grundsteuer die Verteuerung für Wohnraum in Kauf genommen haben, ohne gegenzusteuern“, führt der Mieterverein weiter aus. Die Kritik richtet sich somit nicht nur an die Stadt Mannheim, sondern auch an die politische Ebene von Bund und Land, die eine solche Regelung zugelassen hätten.
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Zwar könnten für einzelne Wohnungen die Grundsteuerbeträge sinken, in vielen Fällen werde die Belastung jedoch „enorm“ steigen, so der Mieterverein. Er hebt hervor, dass das baden-württembergische Modell die Grundstücksfläche in den Fokus stelle, während die tatsächliche Nutzung zu wenig berücksichtigt werde. Dies führe zu weiteren Ungerechtigkeiten in der Belastung der Mietenden.
Die Debatte um die Neufestsetzung der Grundsteuer wird somit weiter anhalten, da die Auswirkungen auf die Wohnkosten in Mannheim spürbar sein dürften. Der Mieterverein bleibt dabei ein kritischer Begleiter der Reform und fordert erneut politische Maßnahmen, um die Belastung für Mieter*innen zu senken.
Reaktionen der Mannheimer Kommunalpolitik
In einem Bericht des Mannheimer Morgens wurde die Diskussion um die Neuregelung der Grundsteuer im Hauptausschuss des Gemeinderats zusammengefasst. Der Großteil der Fraktionen stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, lediglich die AfD lehnte die Hebesätze ohne Gegenvorschlag ab. Kritik kam von mehreren Seiten, insbesondere wegen der stärkeren Belastung privater Grundstücke und den zu erwartenden Problemen für bestimmte Eigentümer*innen, darunter ältere Menschen mit kleineren Häusern und großen Grundstücken. Finanzdezernent Volker Proffen betonte, dass die Stadt auf Härtefälle Rücksicht nehmen wolle und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen in Betracht ziehe, wie beispielsweise die Stundung von Zahlungen.
Grundsteuer und Hebesatz
Grundsteuer: Eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, die von den Kommunen erhoben wird. Sie betrifft sowohl private als auch gewerbliche Flächen.
Hebesatz: Der Hebesatz bestimmt, wie hoch die Grundsteuer ist, die der oder die Eigentümer*in zahlen muss. Er wird als Prozentsatz auf den sogenannten Steuermessbetrag angewendet, den das Finanzamt berechnet. Ein höherer Hebesatz bedeutet eine höhere Steuerbelastung.
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Der Mieterverein Mannheim kritisiert die neue Grundsteuer. Mieter*innen würden stärker belastet, während Gewerbeflächen entlastet werden.
Der Mieterverein Mannheim reagierte mit deutlicher Kritik auf die neue Grundsteuerregelung in der Stadt. „Wohnen wird leider nochmals teurer“, heißt es in der Stellungnahme vom 17. Oktober 2024. Die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 365 Prozent für Wohngebäude sorge laut dem Mieterverein für eine steigende Belastung der Mieter*innen, da die Grundsteuer weiterhin als Betriebskosten umgelegt werde. In der Kritik steht dabei, dass insbesondere Gewerbeflächen entlastet werden, während das Aufkommen der Grundsteuer für Wohngebäude von 56 Prozent auf 63 Prozent steigen soll.
Die Stadt Mannheim habe angekündigt, die Neufestsetzung der Grundsteuer solle aufkommensneutral erfolgen, das bedeutet, dass die Stadt insgesamt nicht mehr Steuereinnahmen generiert als zuvor. Der Mieterverein hält jedoch dagegen, dass durch „mehrere Verschiebungen“ Wohngebäude im Vergleich zu Gewerbeflächen stärker belastet würden. In diesem Zusammenhang verweist der Mieterverein darauf, dass die Grundsteuer für Gewerbeflächen von 40 Prozent auf 28 Prozent sinke. Dies sei ein weiterer Grund, warum das Wohnen in der Stadt teurer werde.
Vorlage der Verwaltung
Die Stadt Mannheim hat in ihrer Beschlussvorlage die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt. Der Hebesatz für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) liegt künftig bei 300 Prozent, für private und gewerbliche Grundstücke (Grundsteuer B) bei 365 Prozent. Die Neufestsetzung sei laut der Stadt notwendig, um die Grundsteuererträge auf einem aufkommensneutralen Niveau zu halten. Es wird jedoch zu Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten kommen, da Wohnflächen künftig stärker belastet werden, während Gewerbeflächen entlastet werden.
Die Vorlage: PDF
Systemwidrige Umlage auf Mieter*innen
Die Kritik des Mietervereins richtet sich vor allem gegen die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter*innen umzulegen. „Die Grundsteuer ist eine Besitzsteuer – die Eigentümer*innen profitieren von Wertsteigerungen, nicht die Mietenden“, betont der Verein. Die Umlage der Steuer auf Mieter*innen sei daher „systemwidrig“. Bereits in der Vergangenheit hatte der Mieterverein gefordert, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung zu streichen. Der aktuelle Vorstoß zeigt, dass diese Forderung nach wie vor besteht.
Forderung nach politischen Gegenmaßnahmen
„Es ist sehr schade und zu kritisieren, dass Bund und Land Baden-Württemberg bei der Neuregelung der Grundsteuer die Verteuerung für Wohnraum in Kauf genommen haben, ohne gegenzusteuern“, führt der Mieterverein weiter aus. Die Kritik richtet sich somit nicht nur an die Stadt Mannheim, sondern auch an die politische Ebene von Bund und Land, die eine solche Regelung zugelassen hätten.
Zwar könnten für einzelne Wohnungen die Grundsteuerbeträge sinken, in vielen Fällen werde die Belastung jedoch „enorm“ steigen, so der Mieterverein. Er hebt hervor, dass das baden-württembergische Modell die Grundstücksfläche in den Fokus stelle, während die tatsächliche Nutzung zu wenig berücksichtigt werde. Dies führe zu weiteren Ungerechtigkeiten in der Belastung der Mietenden.
Die Debatte um die Neufestsetzung der Grundsteuer wird somit weiter anhalten, da die Auswirkungen auf die Wohnkosten in Mannheim spürbar sein dürften. Der Mieterverein bleibt dabei ein kritischer Begleiter der Reform und fordert erneut politische Maßnahmen, um die Belastung für Mieter*innen zu senken.
Reaktionen der Mannheimer Kommunalpolitik
In einem Bericht des Mannheimer Morgens wurde die Diskussion um die Neuregelung der Grundsteuer im Hauptausschuss des Gemeinderats zusammengefasst. Der Großteil der Fraktionen stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, lediglich die AfD lehnte die Hebesätze ohne Gegenvorschlag ab. Kritik kam von mehreren Seiten, insbesondere wegen der stärkeren Belastung privater Grundstücke und den zu erwartenden Problemen für bestimmte Eigentümer*innen, darunter ältere Menschen mit kleineren Häusern und großen Grundstücken. Finanzdezernent Volker Proffen betonte, dass die Stadt auf Härtefälle Rücksicht nehmen wolle und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen in Betracht ziehe, wie beispielsweise die Stundung von Zahlungen.
Grundsteuer und Hebesatz
Grundsteuer: Eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, die von den Kommunen erhoben wird. Sie betrifft sowohl private als auch gewerbliche Flächen.
Hebesatz: Der Hebesatz bestimmt, wie hoch die Grundsteuer ist, die der oder die Eigentümer*in zahlen muss. Er wird als Prozentsatz auf den sogenannten Steuermessbetrag angewendet, den das Finanzamt berechnet. Ein höherer Hebesatz bedeutet eine höhere Steuerbelastung.
Quellen: Mieterverein Mannheim, Bürgerinformationssystem der Stadt Mannheim, Mannheimer Morgen
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