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Ungleiche Auskunft: Staatsanwaltschaft Mannheim bevorzugt andere Medien

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Staatsanwaltschaft Mannheim (Symbolbild) | Foto: Alexander Kästel

Dem Neckarstadtblog verweigert die Staatsanwaltschaft selbst die Nennung von Stadtteilen, während andere Medien an Einsatzorten filmen durften.

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Am 24. September führte die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim eine Serie von Razzien im Stadtgebiet Mannheim und im Umland durch. Noch am selben Tag veröffentlichte die Behörde eine Pressemitteilung mit allgemeinen Informationen zu den Maßnahmen. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und dem Südwestrundfunk (SWR) lagen jedoch bereits im Vorfeld detaillierte Informationen vor: Die Journalisten erhielten nicht nur konkrete Adressen für mögliche Filmaufnahmen, sondern auch Zugang zu den Einsatzorten, wo festgenommene Personen, dienstliche Unterlagen der Polizei sowie Beweismittel und Wohnadressen zu sehen waren. Der SWR konnte diese Szenen anschließend in einem ausführlichen Beitrag zeigen, und über dpa wurden Bilder von weiteren Einsatzorten, u.a. in der Waldhofstraße, verbreitet.

Anfrage des Neckarstadtblogs bleibt unbeantwortet

Am 9. Oktober stellte das Neckarstadtblog eine detaillierte Anfrage per E-Mail an die Staatsanwaltschaft Mannheim. Darin bat unsere Redaktion um Bestätigung, ob und wie viele Objekte auf dem Turley-Gelände und in weiteren Mannheimer Stadtteilen durchsucht wurden. Weiterhin fragte die Redaktion nach der Anzahl festgenommener Personen und deren aktuellem Haftstatus. Die Staatsanwaltschaft antwortete noch am selben Tag, allerdings nur in sehr allgemeiner Form: „Sämtliche derzeit kommunizierbaren Informationen zu diesem laufenden Ermittlungsverfahren sind in der Pressemitteilung enthalten.“

In einer weiteren E-Mail wies das Neckarstadtblog darauf hin, dass der SWR und andere Medien offenbar vorab konkrete Einsatzorte erfahren hatten und dort Aufnahmen machen durften. Der E-Mail angehängte Screenshots des SWR-Beitrags belegten zudem, dass im veröffentlichten Filmmaterial Adressen von Beschuldigten leicht zu erkennen waren. Andere Medien, darunter der Mannheimer Morgen, aber auch überregionale Zeitungen, veröffentlichten dpa-Fotos, auf denen mehrere Einsatzorte klar zu identifizieren waren, einschließlich vollständiger Straßennamen und Adressen (Link auf Screenshot). Diese detaillierten Informationen erhielten andere Medien, während das Neckarstadtblog lediglich die Bestätigung einzelner Stadtteile angefragt hatte – und selbst diese Auskunft verweigert wurde.

Fotojournalist zufällig vor Ort

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In enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Mannheim gab Jörg Martienßen, Pressesprecher der Bundespolizei, konkrete Adressen an die Medien | Screenshot SWR

Der Fotojournalist Andreas Arnold, dessen Bilder über die dpa verbreitet und unter anderem im Mannheimer Morgen veröffentlicht wurden, erklärte in einem Telefonat mit dem Neckarstadtblog, er sei zufällig auf eine der Razzien aufmerksam geworden, da er privat in der Nähe war. Auf Nachfrage gab ihm Jörg Martienßen, Pressesprecher der Bundespolizei, anstandslos Auskunft und nannte ihm auch weitere Einsatzorte, die er daraufhin fotografieren konnte. Über Arnold erfuhr vermutlich auch die dpa frühzeitig von den Razzien und verbreitete die Information weiter. Anschließend wurde der SWR über den dpa-Ticker auf die laufenden Maßnahmen aufmerksam.

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Widersprüchliche Aussagen der Staatsanwaltschaft

Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die detaillierte E-Mail-Nachfrage des Neckarstadtblogs fiel knapp aus: „Es wurden keine Pressevertreter bestellt. Die erbetenen Konkretisierungen können nicht erfolgen, schon um eine Identifizierbarkeit der Beschuldigten auszuschließen.“ Diese Formulierung erscheint als überspezifisches Dementi: Zwar wurden Medienvertreter tatsächlich nicht „bestellt“, jedoch wurden ihnen auf Nachfrage gezielt Einsatzorte genannt, was ihnen die Berichterstattung direkt vor Ort ermöglichte. Ein Foto im Mannheimer Morgen zeigt ein Gebäude mit einer klar erkennbaren Adresse – eine Information, die das Neckarstadtblog ebenfalls angefragt hatte, ohne sie zu erhalten. Jörg Martienßen von der Bundespolizei bestätigte mittlerweile, dass am Tag der Razzien eben diese Adresse in der Waldhofstraße mit Hausnummer auf Anfrage an Medienvertreter weitergegeben wurde.

Die Staatsanwaltschaft behauptete, über die genauen Abläufe der SWR-Aufnahmen nicht informiert zu sein. Martienßen betont jedoch, dass die dpa und der SWR in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft über die Einsatzorte informiert worden waren. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Angaben der Staatsanwaltschaft uns gegenüber.

Die Staatsanwaltschaft führte als Argument gegen eine Offenlegung der Informationen gegenüber dem Neckarstadtblog an, die Identifizierbarkeit der Beschuldigten schützen zu wollen. Gleichzeitig erhielten andere Medien jedoch Zugang zu den Razzien und durften Bildaufnahmen spezifischer Einsatzorte und Adressen veröffentlichen. Die Information über tangierte Stadtteile ist im Hinblick auf schutzwürdige Interessen von Beschuldigten wesentlich unkritischer als konkrete Hinweise auf Einsatzorte, die anderen Medien Berichterstattung und Bildmaterial mit deutlich erkennbaren Straßen und Gebäuden ermöglichten. Leider müssen wir feststellen, dass hier mit zweierlei Maß vorgegangen wurde und dem Neckarstadtblog Informationen vorenthalten wurden. Gleichbehandlung von Medien sieht anders aus.

Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung der Presse

Gemäß dem in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Prinzip der Pressefreiheit und dem Gebot der Gleichbehandlung, das auch im Sinne des Verwaltungsrechts für alle Pressevertreter gilt, müssen Behörden bei Presseanfragen diskriminierungsfrei agieren und allen Medienvertretern gleichen Informationszugang ermöglichen.

Die Verweigerung der Staatsanwaltschaft, dem Neckarstadtblog Informationen zu einzelnen Stadtteilen zu bestätigen, steht im starken Kontrast zu der Transparenz, die anderen Medien offenbar gewährt wurde. Der Ausschluss des Neckarstadtblogs erschwert nicht nur die unabhängige Berichterstattung, sondern stellt auch die Frage nach der Neutralität der Behörde in der Vergabe von Informationen.

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