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Fahne zu nah an Polizei geschwenkt: 150 Tagessätze

Unter strengen Auflagen und unter Ausschluss der Presse wurde eine Aktivistin in Mannheim zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.

Redaktioneller Hinweis
Da die Presse pauschal ausgeschlossen wurde, stützt sich unser Bericht ausschließlich auf die Schilderungen von Prozessbeobachter*innen.
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Am 7. März 2025 wurde vor dem Amtsgericht Mannheim eine Aktivistin wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Hintergrund war ihre Teilnahme an Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung, die am 14. September 2024 auf dem Freizeitschiff „MS Kurpfalz“ stattfand (wir berichteten).

Am Tag der Demonstration hatten sich Aktivisten am Neckarufer und auf der Kurpfalzbrücke versammelt, um gegen den AfD-Auftritt zu protestieren. Die Polizei löste die Versammlung mit Gewalt auf, mehrere Personen wurden verletzt, eine Aktivistin festgenommen. Laut Anklageschrift soll sie ihre Fahne in Richtung eines Polizisten bewegt haben, jedoch ohne ihn zu berühren. Trotzdem drohten ihr mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe.

Strenge Einlasskontrollen und „keine Presse“

Obwohl es sich um eine öffentliche Hauptverhandlung handelte, war der Zugang stark eingeschränkt. Vor Prozessbeginn versammelten sich zahlreiche Unterstützende der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude. Beim Einlass teilten Beamte mit, dass nur acht Personen als Zuschauer*innen zugelassen würden und „keine Presse“.

Unsere Mitarbeiterin hörte diese Ansage und sah daher von einem Versuch ab, das Gerichtsgebäude zu betreten. Ein weiterer Journalist erhielt die Begründung, dass kein Platz mehr sei, und ging daraufhin ebenfalls. Eine rechtliche Grundlage wurde vor Ort nicht genannt. (Anm. d. Red.: Aufgrund des Ausschlusses der Presse hat unsere Redaktion eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsgericht Mannheim eingereicht.)

Gleichzeitig wurden die wenigen zugelassenen Prozessbeobachtenden einer intensiven Kontrolle unterzogen. Sie mussten Taschen leeren, Oberbekleidung ablegen und wurden minutenlang abgetastet. Auch die Angeklagte selbst musste sich dieser Prozedur unterziehen. Aufgrund der langwierigen Maßnahmen verzögerte sich der Prozessbeginn um ungefähr eine Stunde.

Im Gerichtssaal blieben viele Plätze unbesetzt. Eine Plexiglasscheibe trennte das Publikum vom Geschehen. Die vorsitzende Richterin Dr. Gerhards zeigte sich verwundert über die ausufernden Sicherheitsmaßnahmen und konnte die verhängten Vorkehrungen nicht nachvollziehen. Während der Verhandlung entschied sie schließlich, die Zahl der zugelassenen Zuschauenden auf 15 zu erhöhen. Dennoch waren die beiden Bänke im Saal bei Weitem nicht gefüllt. Zu diesem Zeitpunkt waren die abgewiesenen Pressevertreter*innen nicht mehr vor Ort.

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Zeugenvernehmung und Urteil

Während der Verhandlung sagten vier Zeugen aus, darunter drei Beamte der Bruchsaler Einsatzpolizei. Sie erklärten, dass die Angeklagte ihre Fahne geschwenkt habe, möglicherweise in Richtung eines Polizisten. Die vorsitzende Richterin hinterfragte die Darstellung kritisch und wollte wissen, ob es sich nicht schlicht um ein übliches Fahnenschwenken gehandelt habe.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine einjährige Bewährungsstrafe. Verteidiger Ali Yilmaz argumentierte, dass keine gefährliche Körperverletzung und kein besonders schwerer Fall eines tätlichen Angriffs vorliege. Für die bisher nicht verurteilte Angeklagte sei deshalb die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe bei einfachem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte anzuwenden, also 90 Tagessätze.

Kurz nach 13 Uhr verkündete das Gericht das Urteil: Die Richterin verwarf den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie die besondere Schwere des tätlichen Angriffs und verhängte dennoch eine empfindliche Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen einfachen tätlichen Angriffs. Mit dem Urteil ist die Angeklagte nun vorbestraft, was für sie weitreichende Folgen haben kann.

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Solidarische Prozessbegleitung vor dem Amtsgericht | Foto: OAT

Politische Dimension des Verfahrens

Prozessbeobachtende kritisierten das Verfahren als politisch motiviert. Sie verwiesen auf die restriktive Öffentlichkeitspolitik des Gerichts sowie die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen. Auch der pauschale Ausschluss der Presse wurde als problematisch eingestuft.

Vor dem Amtsgericht nahmen Unterstützende die Verurteilte mit Erleichterung in Empfang, da sie nicht – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. In den Reihen der Prozessbeobachtenden blieb jedoch der Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. (Aktenzeichen: 22 Ds 8060 Js 33833/24).

Quellen: Rote Hilfe OG Heidelberg/Mannheim, eigene Reporterin vor Ort

Proteste gegen AfD-Veranstaltung und Kritik an Polizeieinsatz