Christian Hehl bleibt trotz Drogenhandels und illegalen Waffenbesitzes Stadtrat in Mannheim | Foto: CKI
Der angeklagte Christian Hehl muss nicht in Haft, doch dass er mit Drogen gehandelt hatte, sah das Gericht als erwiesen an.
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Nach drei Verhandlungstagen sprach Richter Volker Schmelcher das Urteil. Christian Hehl, bekannter Neonazi und Stadtrat der NPD, wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Hehl mit illegalen Drogen gehandelt hat. Den Waffenbesitz räumte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag selbst ein. Um sein kommunales Mandat muss Hehl nicht mehr fürchten. Erst bei einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr wäre es in Gefahr gewesen.
Hehls Verteidigerin kündigt Rechtsmittel an
Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung gefordert. Der Vorwurf des gewerbsmäßigen Drogenhandels wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen. Das Schöffengericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin. Der Richter begründete dies auch damit, dass sich das Verfahren überlange, mehr als sechs Jahre nach den Tatvorgängen, abspielte. Dennoch kündigte Hehls Verteidigerin Nicole Schneiders an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Für Hehl ist das bereits die 15. Verurteilung. Er saß drei Jahre hinter Gittern, meist wegen politisch motivierter Straftaten.
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Der angeklagte Christian Hehl muss nicht in Haft, doch dass er mit Drogen gehandelt hatte, sah das Gericht als erwiesen an.
Nach drei Verhandlungstagen sprach Richter Volker Schmelcher das Urteil. Christian Hehl, bekannter Neonazi und Stadtrat der NPD, wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Hehl mit illegalen Drogen gehandelt hat. Den Waffenbesitz räumte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag selbst ein. Um sein kommunales Mandat muss Hehl nicht mehr fürchten. Erst bei einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr wäre es in Gefahr gewesen.
Hehls Verteidigerin kündigt Rechtsmittel an
Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung gefordert. Der Vorwurf des gewerbsmäßigen Drogenhandels wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen. Das Schöffengericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin. Der Richter begründete dies auch damit, dass sich das Verfahren überlange, mehr als sechs Jahre nach den Tatvorgängen, abspielte. Dennoch kündigte Hehls Verteidigerin Nicole Schneiders an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Für Hehl ist das bereits die 15. Verurteilung. Er saß drei Jahre hinter Gittern, meist wegen politisch motivierter Straftaten.
Anm. d. Red.: Der Prozessbericht erschien zuerst bei Kommunalinfo Mannheim.
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