Der 26-jährige Deutsche soll In der Nacht von Freitag auf Samstag in einer Gaststätte in der Friedrich-Ebert-Straße einen anderen mit einem Teppichmesser am Hals verletzt haben.
Werbung
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen einen 26-jährigen Mann einen Haftbefehl erwirkt. Der Tatverdächtige wurde nach Eröffnung des Haftbefehls am Sonntagmorgen, 17.12.2017 in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Das Geschehen soll sich wie folgt zugetragen haben: In der Nacht von Freitag auf Samstag (15./16.12.) wurden der 26-jährige Tatverdächtige und sein Begleiter aus einer Gaststätte in der Friedrich-Ebert-Straße verwiesen, nachdem sie dort andere Gäste provoziert und angepöbelt haben sollen. Dem kam das Duo zunächst nach, kehrte aber um Mitternacht in die Gaststätte zurück. Als der 24-jährige Lebensgefährte der Gaststättenbetreiberin die beiden Männer erneut aufforderte, das Lokal zu verlassen, ging der 26-jährige Tatverdächtige auf diesen zu und fügte ihm mit einem Teppichmesser eine Schnittverletzung am Hals zu. Nach einem kurzen Handgemenge zwischen dem Beschuldigten, dem Opfer und mehreren Gästen, flüchteten die beiden Männer aus der Gaststätte. Sie wurden wenige Minuten später noch in Tatortnähe von der Polizei festgenommen. Die mutmaßliche Tatwaffe konnte bei der Festnahme aufgefunden und sichergestellt werden. Der Tatverdächtige stand unter erheblicher Alkoholeinwirkung, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2,6 Promille. Ihm wurde auf Anordnung des Bereitschaftsstaatsanwalts eine Blutprobe entnommen.
Der Verletzte wurde nach der medizinischen Erstversorgung durch einen Notarzt in eine Klinik eingeliefert, die er nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte.
Die weiteren Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Mannheim und dem Dezernat für Kapitaldelikte des Kriminalkommissariats Mannheim geführt.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Der 26-jährige Deutsche soll In der Nacht von Freitag auf Samstag in einer Gaststätte in der Friedrich-Ebert-Straße einen anderen mit einem Teppichmesser am Hals verletzt haben.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auch interessant…