Die Möglichkeiten für Außenbewirtschaftung sollen erweitert sowie durch einen Verzicht auf die Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse bis 31. Oktober 2020 gefördert werden.
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Durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist es Speisewirtschaften, aber auch Eisdielen und Cafés ab Montag, 18. Mai, wieder möglich, zu öffnen. Die sich aus der „Corona-Verordnung Gaststätten“ des Landes ergebenden Hygiene-Auflagen, die von den Gastronomen dann einzuhalten sind, stellen sie jedoch zeitgleich vor enorme Herausforderungen. Die Stadt Mannheim will daher unterstützend und unbürokratisch Hilfestellung leisten.
„Die Stadt Mannheim wird die örtliche Gastronomie unbürokratisch unterstützen, um die zuvor wochenlange Schließung mit den daraus folgenden finanziellen Einbußen zumindest teilweise abzufedern“, betont Erster Bürgermeister Christian Specht. „Anträge können ab sofort formlos beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter 31antraege@mannheim.de eingereicht werden. Dort wird zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren eine Task Force ‚Außenbewirtschaftung-Gastronomie‘ unter Federführung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung eingerichtet.“
Mit einem Konzept, das die Stadtverwaltung fachbereichsübergreifend erarbeitet hat, greift sie zudem Anträge diverser Fraktionen des Gemeinderats sowie Vorschläge der Werbegemeinschaft Mannheim City e. V. und der Bürger- und Gewerbevereine der Innenstadt auf.
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Befristeter Erlass der Sondernutzungsgebühren
Die Stadt greift den Gastronomen, die mit am stärksten vom Shutdown betroffen waren, aber nicht nur mit einer schnellen unbürokratischen Abwicklung der Anträge unter die Arme, sondern will auch einen Beitrag zur finanziellen Entlastung leisten. So beabsichtigt die Stadt nach entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderats, weiterhin bis 31. Oktober 2020 auf die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnisse zu verzichten. „Mit dem befristeten Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung bieten wir der Gastronomie in Mannheim eine Kompensation für die Einnahmen, die ihnen aufgrund der erforderlichen Corona-Maßnahmen entgehen“, erklärt Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch. Mit Blick auf die Außengastronomieflächen, die durch die Event und Promotion GmbH Mannheim vermietet werden, sagt er: „In meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Event und Promotion GmbH werde ich mich kurzfristig im Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass die Mieten für diese Flächen ebenfalls erlassen werden.“Beratung zur Umsetzung der Hygieneanforderungen
Beratung zur Umsetzung der Hygieneanforderungen
Die Lebensmittelüberwachung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung steht den Gastronomen auf Wunsch begleitend für eine Beratung zur Umsetzung der Hygieneanforderungen zur Verfügung. Den Gastronomen werden darüber hinaus sämtliche verfügbaren Informationsmaterialen zur Verfügung gestellt, um die Wiederaufnahme des Betriebs unter den gegebenen Bedingungen so reibungslos wie möglich zu gestalten. Mit einer im Internet Anfang kommender Woche abrufbaren Checkliste wird jeder Gastronom sehr einfach für sich selbst überprüfen können, inwieweit er die Hygieneregeln einhält.
Auch Parkplätze können zeitweise genutzt werden
So können die Gastronomen und Café- bzw. Eisdielen-Besitzer ihre Außenbewirtschaftung 2020 grundsätzlich ausweiten, um mehr Gäste bedienen zu können – vorausgesetzt, dass es im Umfeld räumlich und unter Sicherheitsaspekten möglich ist und die Nachbarn sich einverstanden erklären. Auch Parkplätze sollen, soweit die örtlichen Verhältnisse das zulassen, bis Ende des Jahres im ganzen Stadtgebiet temporär umgenutzt werden können. Jene Gastronomen, die bisher keine Außenbewirtschaftung angeboten haben, können diese ebenfalls jederzeit beantragen. „Wir sichern in allen Fällen eine schnelle Abwicklung zu, damit die Wirte die bevorstehenden Sommermonate möglichst vollständig für ihre Gäste im Freien nutzen können“, so Specht.
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Die Möglichkeiten für Außenbewirtschaftung sollen erweitert sowie durch einen Verzicht auf die Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse bis 31. Oktober 2020 gefördert werden.
Durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist es Speisewirtschaften, aber auch Eisdielen und Cafés ab Montag, 18. Mai, wieder möglich, zu öffnen. Die sich aus der „Corona-Verordnung Gaststätten“ des Landes ergebenden Hygiene-Auflagen, die von den Gastronomen dann einzuhalten sind, stellen sie jedoch zeitgleich vor enorme Herausforderungen. Die Stadt Mannheim will daher unterstützend und unbürokratisch Hilfestellung leisten.
„Die Stadt Mannheim wird die örtliche Gastronomie unbürokratisch unterstützen, um die zuvor wochenlange Schließung mit den daraus folgenden finanziellen Einbußen zumindest teilweise abzufedern“, betont Erster Bürgermeister Christian Specht. „Anträge können ab sofort formlos beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter 31antraege@mannheim.de eingereicht werden. Dort wird zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren eine Task Force ‚Außenbewirtschaftung-Gastronomie‘ unter Federführung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung eingerichtet.“
Mit einem Konzept, das die Stadtverwaltung fachbereichsübergreifend erarbeitet hat, greift sie zudem Anträge diverser Fraktionen des Gemeinderats sowie Vorschläge der Werbegemeinschaft Mannheim City e. V. und der Bürger- und Gewerbevereine der Innenstadt auf.
Befristeter Erlass der Sondernutzungsgebühren
Die Stadt greift den Gastronomen, die mit am stärksten vom Shutdown betroffen waren, aber nicht nur mit einer schnellen unbürokratischen Abwicklung der Anträge unter die Arme, sondern will auch einen Beitrag zur finanziellen Entlastung leisten. So beabsichtigt die Stadt nach entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderats, weiterhin bis 31. Oktober 2020 auf die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnisse zu verzichten. „Mit dem befristeten Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung bieten wir der Gastronomie in Mannheim eine Kompensation für die Einnahmen, die ihnen aufgrund der erforderlichen Corona-Maßnahmen entgehen“, erklärt Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch. Mit Blick auf die Außengastronomieflächen, die durch die Event und Promotion GmbH Mannheim vermietet werden, sagt er: „In meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Event und Promotion GmbH werde ich mich kurzfristig im Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass die Mieten für diese Flächen ebenfalls erlassen werden.“Beratung zur Umsetzung der Hygieneanforderungen
Beratung zur Umsetzung der Hygieneanforderungen
Die Lebensmittelüberwachung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung steht den Gastronomen auf Wunsch begleitend für eine Beratung zur Umsetzung der Hygieneanforderungen zur Verfügung. Den Gastronomen werden darüber hinaus sämtliche verfügbaren Informationsmaterialen zur Verfügung gestellt, um die Wiederaufnahme des Betriebs unter den gegebenen Bedingungen so reibungslos wie möglich zu gestalten. Mit einer im Internet Anfang kommender Woche abrufbaren Checkliste wird jeder Gastronom sehr einfach für sich selbst überprüfen können, inwieweit er die Hygieneregeln einhält.
Auch Parkplätze können zeitweise genutzt werden
So können die Gastronomen und Café- bzw. Eisdielen-Besitzer ihre Außenbewirtschaftung 2020 grundsätzlich ausweiten, um mehr Gäste bedienen zu können – vorausgesetzt, dass es im Umfeld räumlich und unter Sicherheitsaspekten möglich ist und die Nachbarn sich einverstanden erklären. Auch Parkplätze sollen, soweit die örtlichen Verhältnisse das zulassen, bis Ende des Jahres im ganzen Stadtgebiet temporär umgenutzt werden können. Jene Gastronomen, die bisher keine Außenbewirtschaftung angeboten haben, können diese ebenfalls jederzeit beantragen. „Wir sichern in allen Fällen eine schnelle Abwicklung zu, damit die Wirte die bevorstehenden Sommermonate möglichst vollständig für ihre Gäste im Freien nutzen können“, so Specht.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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