Mannheimer Musikclubs können Fördergelder für 2025 beantragen – Frist wurde verlängert.
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Musikveranstalter in Mannheim haben erneut die Möglichkeit, sich für eine kommunale Förderung zu bewerben. Die Stadt Mannheim setzt ihr Programm zur Unterstützung von Livemusik auch im Jahr 2025 fort. Clubs und Initiativen, die regelmäßig Konzerte veranstalten, können ihre Anträge bis Dienstag, 30. April 2025, beim Kulturamt einreichen.
Neu sind in diesem Jahr zwei Änderungen: Die Antragsfrist wurde um einen Monat nach hinten verschoben, und die Mindestanzahl an durchgeführten Konzerten im Vorjahr wurde von zehn auf acht gesenkt. Damit möchte die Stadt den Zugang zur Förderung erleichtern.
Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen mit künstlerischem Eigenanteil — also Konzerte, bei denen Musiker eigene Werke oder Improvisationen live präsentieren. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein durchgängiger Spielbetrieb von mindestens einem Jahr, eine Ausrichtung auf Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA sowie eine Kapazitätsgrenze von 1.000 Besuchern pro Veranstaltungsort. Die Konzerte müssen zudem den GEMA-Tarifen U-K, U-V & E, M-CD oder M-V zugeordnet sein.
Alle Informationen zur Antragstellung, zu den Förderrichtlinien und den notwendigen Formularen stellt das Kulturamt auf seiner Website zur Verfügung: www.mannheim.de/livemusik-foerderung
Für Rückfragen steht Larissa Bode, Ansprechpartnerin für Musik im Kulturamt Mannheim, telefonisch unter (0621) 293 — 3791 oder per E-Mail an larissa.bode@mannheim.de zur Verfügung.
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Mannheimer Musikclubs können Fördergelder für 2025 beantragen – Frist wurde verlängert.
Musikveranstalter in Mannheim haben erneut die Möglichkeit, sich für eine kommunale Förderung zu bewerben. Die Stadt Mannheim setzt ihr Programm zur Unterstützung von Livemusik auch im Jahr 2025 fort. Clubs und Initiativen, die regelmäßig Konzerte veranstalten, können ihre Anträge bis Dienstag, 30. April 2025, beim Kulturamt einreichen.
Neu sind in diesem Jahr zwei Änderungen: Die Antragsfrist wurde um einen Monat nach hinten verschoben, und die Mindestanzahl an durchgeführten Konzerten im Vorjahr wurde von zehn auf acht gesenkt. Damit möchte die Stadt den Zugang zur Förderung erleichtern.
Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen mit künstlerischem Eigenanteil — also Konzerte, bei denen Musiker eigene Werke oder Improvisationen live präsentieren. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein durchgängiger Spielbetrieb von mindestens einem Jahr, eine Ausrichtung auf Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA sowie eine Kapazitätsgrenze von 1.000 Besuchern pro Veranstaltungsort. Die Konzerte müssen zudem den GEMA-Tarifen U-K, U-V & E, M-CD oder M-V zugeordnet sein.
Alle Informationen zur Antragstellung, zu den Förderrichtlinien und den notwendigen Formularen stellt das Kulturamt auf seiner Website zur Verfügung: www.mannheim.de/livemusik-foerderung
Für Rückfragen steht Larissa Bode, Ansprechpartnerin für Musik im Kulturamt Mannheim, telefonisch unter (0621) 293 — 3791 oder per E-Mail an larissa.bode@mannheim.de zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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